Masterplan Migration/Integration
Masterplanprozess ab 2005
In dem Jahr 2005 hat die Integrationspolitik für die Erstellung eines städtischen "Masterplans Migration/Integration" eine inhaltliche Weichentstellung vollzogen.
Denn dies bedeutet, dass Integration nun zu einem wichtigen eigenen Handlungsfeld der Stadt Dortmund wird, das auch das Verwaltungshandeln mit einbezieht.
Der Masterplan entsteht in einem breiten Prozess unter Beteiligung der verschiedenen Verwaltungsbereiche der Stadt und der bürgerschaftlichen Akteure. Aber auch mit dem aktiven Eintritt der Stadt Dortmund in das Feld von Integration/Migration gilt weiterhin: Bürgerschaftliches Engagement und eine enge Zusammenarbeit bleiben für die Integrationsarbeit unverzichtbar.
Was den Aufbau und die Entwicklung von "Integration/Migration" als kommunales Handlungsfeld betraf, konnten seit 2006 in drei Perioden unterschieden werden:
- Erste Periode von 2006-2010: Masterplan–Prozess: Definition von "Integration" und "Leitbild", Grundlagen und Aufbau von Netzwerken
- Zweite Periode von 2010-2012: Integration/Migration wird zu einer der zentralen Querschnittsaufgaben der Stadt: Gründung der Migrations- und Integrationsagentur (MIA-DO-KI) und Orientierung an vier strategischen Handlungsfeldern*
- Dritte Periode ab 2013: MIA-DO und die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) werden Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI): Ausbau der Querschnittsarbeit, Verstetigung, Vom Aufbau zur Daueraufgabe
Die vier strategischen Handlungsfelder waren:
- Bildung: Sicherung der Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen, Verbesserung der Übergangsquoten, Nutzung von (interkulturellen) Potenzialen und Kompetenzen, Anerkennung von Interkulturalität als Qualitätsmerkmal.
- Arbeit und Unternehmen: Sicherung von Fachkräften, Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Unterstützung interkultureller Unternehmen unter Berücksichtigung der Aspekte: Technik, Talente und Toleranz.
- Soziale Balance in den Stadtbezirken: Sicherung von Chancengerechtigkeit, Bildung von Nachbarschaften, Unterstützung des sozialen Arbeitsmarktes sowie die Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen und Integrationsakteuren in den Stadtbezirken.
- Weltoffene/Internationale Stadt: Förderung einer Anerkennungskultur, Ermöglichung einer umfangreichen gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen, Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls aller Bürgerinnen und Bürger mit Zuwanderungsgeschichte, Förderung der Partizipation und Antidiskriminierung zur Unterstützung einer global denkenden und lokal handelnden Stadtgesellschaft, in der interkulturelle Vielfalt als Chance und positive Herausforderung begriffen wird.
Die genaue Entwicklung können Sie der Ratsvorlage Masterplan Integration 2013 entnehmen.
Stadt Dortmund - MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Informationen zur Städtekooperation "Integration.Interkommunal"
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zu Migrationsberatung und Jugendmigrationsdiensten in Dortmund
Informationen zum Rahmenkonzepte zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Dortmund
Informationen zum jährlichen Interkultureller Kalender (INKA) der Stadt Dortmund
Informationen über den Masterplan Migration/Integration der Stadt Dortmund
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen über den ehrenamtlichen Sprachmittlungspool
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten