Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Chancen-Aufenthaltsrecht
Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ist eine Aufenthaltserlaubnis. Sie soll gut integrierten, langjährig in Deutschland lebenden ausländischen Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, eine Bleibeperspektive eröffnen.
Es ermöglicht den begünstigen Personen, aus einem rechtmäßigen Aufenthalt heraus die Voraussetzungen für ein weiteres dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen.
Mehrsprachige Flyer
-
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (deutsch), 1 MB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (english), 517 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (français), 517 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (español), 517 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (hrvatski), 514 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (polski), 518 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (pусский), 550 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (română), 515 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (türkçe), 515 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (български), 573 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (Українська), 539 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (العربية), 1 MB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (فارسیr), 1 MB, PDF
Weitere Informationen
Kontakt
Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Informationen über den Masterplan Migration/Integration der Stadt Dortmund
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zur gesundheitlichen Versorgung im Zusammenhang mit Migrationshintergrund in Dortmund
Informationen zum Thema Sprachbildung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Leseförderung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Unterstützung für minderjährige Flüchtlinge in Deutschland: Schutz, Betreuung und Orientierung durch das Jugendamt und Fachkräfte der Jugendhilfe.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Dortmund.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Informationen zum Rahmenkonzepte zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Dortmund
Informationen zum Thema Demokratiebildung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).