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Kommunales Integrationsmanagement (KIM)

Chancen-Aufenthaltsrecht

Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ist eine Aufenthaltserlaubnis. Sie soll gut integrierten, langjährig in Deutschland lebenden ausländischen Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, eine Bleibeperspektive eröffnen.
Es ermöglicht den begünstigen Personen, aus einem rechtmäßigen Aufenthalt heraus die Voraussetzungen für ein weiteres dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen.

Mehrsprachige Flyer

Weitere Informationen

Kontakt

Kommunales Integrationsmanagement (KIM)

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Südwall 21-23
44137 Dortmund

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Migration und Gesundheit

Informationen zur gesundheitlichen Versorgung im Zusammenhang mit Migrationshintergrund in Dortmund

Sprachbildung

Informationen zum Thema Sprachbildung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund

Leseförderung

Informationen zum Thema Leseförderung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund

Erwerbstätigkeit

Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.

Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA)

Unterstützung für minderjährige Flüchtlinge in Deutschland: Schutz, Betreuung und Orientierung durch das Jugendamt und Fachkräfte der Jugendhilfe.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

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Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

Informationen zum Rahmenkonzepte zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Dortmund

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Informationen zum Thema Demokratiebildung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).