Lärm & Lärmminderung
Umgebungslärm
Mit dem Begriff "Umgebungslärm" sind störende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien gemeint. Dabei wird zwischen folgenden Lärmarten unterschieden:
- Umgebungslärm an Flugplätzen
- Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe
- Umgebungslärm an Schienenwegen
- Umgebungslärm an Straßen
Baulärm, Lärm am Arbeitsplatz, Nachbarschafts- und Freizeitlärm (private Feiern, Sportveranstaltungen oder Musik etc.) zählen nicht zum Umgebungslärm.
Mit der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ("Umgebungslärmrichtlinie") gibt es seit Juli 2002 erstmals einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung für die Bevölkerung.
Das grundsätzliche Ziel der Richtlinie lautet dabei: "Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht." Hierfür ist es notwendig, "schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern."
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in das deutsche Recht erfolgte durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Jahr 2005.
Die "Lärmminderungsplanung" wird in den Paragrafen 47a bis 47f des BImSchG, in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz – 34. BImSchV) sowie weiteren Vorschriften in Form von Erlassen geregelt.
Diese Vorschriften verpflichten die Kreise und kreisfreien Städte, alle 5 Jahre den Umgebungslärm zu kartieren. Es entstehen sogenannte Lärmkarten. Auf der Lärmkartierung aufbauend, sind Lärmaktionspläne zu erstellen, die ebenfalls im 5-jährigen Turnus zu überprüfen und je nach Erfordernis beizubehalten, zu überarbeiten oder neu aufzustellen sind.
Zum Thema
Hier erfahren Sie mehr zu:
Informationen rund um das Projekt :Pur – loses & feines des 12 Ziels: Nachhaltige/r Konsum und Produktion
Kostenlose Beratung zu Elektromobilität in Unternehmen und Immobilien im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund.
Erfahren Sie, welche Bereiche in Dortmund geschützt sind und welche Pflichten für Eigentümer von Naturdenkmalen gelten.
Überblick der Projekte der Wege zur Nachhaltigkeit.
Das Citymanagement Dortmund stärkt gemeinsam mit Händler*innen, Immobilieneigentümer*innen und vielen anderen City-Akteur*innen das Herz der Stadt.
Eine Übersicht zur EU-Mission EU-Mission "100 klimaneutrale und intelligente Städte" in der Stadt Dortmund
Eine Übersicht zum UN Nachhaltigkeitsziel Nummer 10: Weniger Ungleichheiten in Dortmund.
Bioenergie als Schlüssel zur Energiewende: Beitrag zur Strom, Wärme und Kraftstoffproduktion. CO2-Reduktion und nachhaltige Energieversorgung.
Osterfeuer in Dortmund: Auflagen und Anmeldung erforderlich. Schutz vor Feinstaub, Brandsicherheit und Umweltauflagen beachten.
Wo heute Autos fahren und stehen, soll im Rosenviertel künftig mehr Raum für urbanes Leben in entspannter Atmosphäre sein.
Informationen zur Förderung von Elektromobilität im Taxiverkehr im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund. Mehr hier.
Informationen rund um das Projekt: Gast-Haus Ökumenische Wohnungslosen-Initiative e.V., zur Erfüllung des ersten Ziels: Keine Armut.
Beteiligen Sie sich an der Lärmkartierung: Online-Umfrage und Hörspaziergänge im Sommer 2023. Gestalten Sie den Lärmschutz mit!
Informationen rund um das Projekt: Sozial Ökologisches Zentrum, zur Erfüllung des zehnten Ziels: Weniger Ungleichheiten.
Energie aus Deponie-, Klär- & Grubengas in Dortmund: Mehr erfahren zu Blockheizkraftwerken, Chancen & Herausforderungen für regenerative Energien.