Umweltamt

Umgebungslärm

Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung

In den gesamten EU-Staaten wurden 2022 die Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und großen Industrieanlagen berechnet. Diese vier Lärmarten werden unter dem Sammelbegriff Umgebungslärm zusammengefasst.

In die Berechnung gehen jede Menge Daten ein, wie zum Beispiel Verkehrsmengen, Geschwindigkeiten, aber auch Geländeeigenschaften, oder die Lage, Höhe und Nutzung von Gebäuden. Das Ergebnis sind Lärmkarten, die nach einer Überprüfung durch das Land NRW nun unter www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht sind. So kann jede Person selbst einsehen, wie stark sie von den zuvor genannten Umgebungslärmquellen belastet ist und wie laut oder leise andere Orte sind, an denen man sich manchmal aufhält. Als Geodaten sind die Ergebnisse im opendata-Portal der Stadt Dortmund verfügbar.

Die Umgebungslärmkartierung findet seit 2007 alle fünf Jahre statt. Größter Lärmverursacher in Dortmund, aber auch deutschlandweit, ist nach wie vor der Straßenverkehr, mit einigem Abstand gefolgt vom Schienenverkehr. Ein einfacher Vergleich zu den vergangenen Runden ist allerdings nicht möglich, weil sich die Vorschrift zur Lärmberechnung und zur Ermittlung der Betroffenen stark verändert hat.

Neu ist auch, dass erstmals die Fälle starker Lärmbelästigung und die Fälle starker Schlafstörung basierend auf den statistischen Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation berechnet wurden. Demnach fühlen sich mehr als 55.000 Personen in Dortmund stark vom Straßenverkehrslärm belästigt, bei knapp 8.000 Personen liegt sogar eine starke Beeinträchtigung des Schlafs vor. Beim Schienenverkehr (Bundesschienenwege und kommunale Schienenwege) sind es in Summe etwa 9.200 Fälle starker Belästigung und knapp 4.000 Fälle starker Schlafstörung.

Um den gesundheitlichen Auswirkungen entgegenzutreten, wird aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung ein Lärmaktionsplan aufgestellt.

Ein detaillierter Bericht zu den Kartierungsergebnissen der 4. Runde kann hier als pdf mit dem zugehörigen Kartenanhang heruntergeladen werden. Die Ergebnisse wurden dem Rat der Stadt mitgeteilt und entsprechend § 47c BImSchG an die EU-Kommission übermittelt.

Fragen und Antworten

Mehr zum Thema

Stadt Dortmund - Umweltamt - Lärmaktionsplanung