Umweltamt
Osterfeuer
Da regelmäßig über Ostern in den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens, auch in Dortmund, extrem stark erhöhte
Osterfeuer in Dortmund sind anzeigepflichtig.
Auflagen zum Abbrennen von Osterfeuern
Das Abbrennen von Osterfeuern muss so geschehen, dass das Übergreifen des Feuers auf benachbarte bauliche Anlagen und Landschaftsbestandteile, wie Bäume und Wallhecken etc. ausgeschlossen ist. Außerdem müssen erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft, z. B. durch Rauch oder Funkenflug, vermieden werden. Hierbei sind Windstärke und Windrichtung zu beachten.
Aus Gründen des Tierschutzes ist ein aufgeschichteter Brennstapel am Tage des Abbrennens unbedingt umzuschichten.
Als Brennmaterialien dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum, Schnittholz oder unbehandeltes Holz verwendet werden. Die Verwendung handelsüblicher Anzünder ist nicht erlaubt.
Weitere Einzelheiten können der
Wer gegen diese Auflagen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belangt werden.
Sie müssen dem Umweltamt schriftlich Bescheid geben, wenn Sie ein Osterfeuer veranstalten möchten. Dafür nutzen Sie bitte das Formular, das im
Das Umweltamt begrüßt es, wenn viele Veranstaltungsberechtigte auf die Durchführung von Osterfeuern verzichten. Veranstalter*innen, die sich mit diesem Gedanken nicht anfreunden können, sollten darüber nachdenken, das Feuer deutlich kleiner ausfallen zulassen. Vielleicht kann es im Hinblick auf die Tradition auf ein symbolisches Feuer beschränkt werden.
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