Winterdienst
Erster Frost in Dortmund: EDG ist für den Winter startklar
Mit dem ersten Schnee kommt der EDG Winterdienst zum Einsatz. Eine Übersicht erklärt, wer welche Rechte und Pflichten beim beispielsweise Schneeräumen hat.
Auch in diesem Jahr ist die EDG Dortmund sorgfältig auf die bevorstehende Wintersaison vorbereitet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern hat hierbei höchste Priorität. Die EDG erklärt, welche Streu- und Räumpflichten bestehen und welchen Beitrag die Bürgerinnen und Bürger leisten können, um sicher und gesund durch den Winter zu kommen. Zudem gibt sie hilfreiche Tipps zum ökologischen und umweltfreundlichen Streuen ohne Tausalz.
Welche Winterdienstpflichten haben Bürgerinnen und Bürger?
Die Winterwartung auf Gehwegen ist auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen, auf deren Straßenseite der Gehweg liegt. Für die Räum- und Streupflicht sind also Haus- bzw. Grundstückseigentümer oder Mieter zuständig. Weitere Informationen hierzu gibt es in der aktuell gültigen
Mit welchen Mitteln dürfen Bürgerinnen und Bürger streuen?
Die Straßenreinigungssatzung verbietet aus ökologischen Gründen den Einsatz von Tausalz. Sand, Asche. Splitt oder Granulat sind erlaubt und wirken abstumpfend.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Schnee, der mit salzhaltigen oder auftauenden Mitteln versetzt ist, darf auf diesen Flächen nicht gelagert werden.
Wann muss auf Gehwegen geräumt oder gestreut werden?
In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Wo soll der zusammengeschobene Schnee gelagert werden?
Schnee von Gehwegen darf nur auf den Gehwegen selbst oder in den privaten Vorgärten abgelagert werden. Er darf nicht auf Fahrbahnen geschoben werden, da der Schnee vom EDG-Räumfahrzeug sonst von der Straße wieder auf den mühsam geräumten Gehweg zurückgeschoben wird. Ein- und Abläufe, wie Gullis und Hydranten, sind von Eis und Schnee freizuhalten. Eis und Schnee von privaten Grundstücken und Einfahrten dürfen weder auf Fahrbahnen noch Gehwegen abgelagert werden.
Wer ist für den Winterdienst bzw. für die Winterwartung in Dortmund zuständig?
Die Stadt Dortmund hat die Reinigungspflicht auf die EDG übertragen. Die Reinigungspflicht beinhaltet auch die Winterwartung, insbesondere das Schneeräumen sowie das Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte. Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund ist der Winterdienst in drei Winterdienststufen eingeteilt.
Was beinhalten und bedeuten die drei Winterdienststufen?
Zuu den Winterdienststufen I und II gehören insgesamt 1.105 Straßenkilometer. Die Straßen der Winterdienststufe I werden vorrangig von Eis und Schnee befreit. Es folgen die Straßen der Winterdienststufe II. Zur Winterdienststufe III gehören 685 Straßenkilometer.
Die Einordnung der Straßen zur Winterdienststufe I erfolgt aufgrund ihrer Bedeutung oder Gefährlichkeit für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Zu der Winterdienststufe I gehören demnach wichtige Hauptverkehrsstraßen, wie z. B. Rheinlanddamm, Hellweg, Flughafenstraße sowie Straßen, auf denen der öffentliche Personennahverkehr unterwegs ist. Straßen mit besonderen Gefahrenpunkten, wie zum Beispiel Kreuzungsbereichen oder Strecken mit starkem Gefälle, sind unter anderem Kirchhörder Berg, Brandis- und Blickstraße. Die Fahrbahnen der Straßen der Winterdienststufe I werden vorrangig gestreut bzw. geräumt.
Zur Winterdienststufe II zählen alle Straßen, die den Kriterien der Winterdienststufe I (bedeutend/wichtig, gefährlich/sehr gefährlich) nicht entsprechen. Sie werden nachrangig der Winterdienststufe I behandelt.
Die Winterdienststufe III beinhaltet Sackgassen, Stichstraßen, Straßen ohne Durchgangsverkehr und Straßen, die nicht vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Sie bleiben aus ökologischen Gründen unbehandelt. Der Einsatz der Taumittel ist also sparsam, umweltfreundlich und effektiv.
Welche Straßen(-abschnitte) werden neben den Winterdienststufen zusätzlich von der EDG gestreut bzw. geräumt?
Ergänzend zu den Straßen der Winterdienststufen werden je nach Witterungslage 320 besonders neuralgische Straßen- und Straßenabschnitte, wie beispielsweise schnell überfrierende Brücken, Senken, Schneisen, Steigungen, vorab in Augenschein genommen und erforderlichenfalls winterdienstlich behandelt.
Auf rund 7.000 Überwegepunkten auf den Straßenabschnitten der Winterdienststufen I bis III wie etwa Ampelbereiche und Übergänge streuen die EDG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ausschließlich abstumpfend wirkende Eifellava.
Wer ist für den Winterdienst auf Radwegen zuständig?
Im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Stadt Dortmund und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus werden rund 100 Kilometer Radwege von der EDG beim Winterdienst berücksichtigt. Diese Radwege werden mit der jeweils tagesaktuellen, witterungsabhängigen Aufnahme des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der Winterdienststufen I und II entsprechend einmal am Tag behandelt.
Der 11 Kilometer lange Radweg von der westlichen Innenstadt über die Schnettkerbrücke zur Technischen Universität Dortmund wurde nach dem erfolgreichen Test im Winter 2017/2018 fest in den Winterdienst der EDG übernommen. Entsprechend der Winterdienststufe I wird der Radweg bei Bedarf mehrmals täglich behandelt.
Wie viele Mitarbeitende und Maschinen sowie Fahrzeuge der EDG sind im Einsatz?
304 Mitarbeiter und 35 Räum- und Streufahrzeuge sowie 28 Kolonnenwagen sind einsatzbereit. Die EDG weist allerdings darauf hin, dass durch starken und anhaltenden Schneefall die Räum- und Streufahrzeuge allein aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung der Stadt Dortmund jedoch nicht überall sofort im Einsatz sein können.
Wie viel Streumittel hat die EDG einlagert?
Die EDG hat 4.500 Tonnen Salz, 215 Tonnen Eifellava und 64.000 Liter Salzsole eingelagert.
Grundsätzlich ist erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten, um die Unfallgefahr zu verringern. Alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen sollten möglichst nur geräumte und gestreute Straßen und Gehwege nutzen. Die Ausrüstung der Fahrzeuge mit geeigneten Winterreifen, die richtige Beleuchtung und von Eis und Schnee befreite Scheiben schaffen Sicherheit. Das schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge sollte jederzeit ermöglicht werden. Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensträumung.
Die Mitarbeiter des
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