Antrag auf Entwässerungsgenehmigung

Prüfen und genehmigen des ordnungsgemäßen Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz. Die Antragsbearbeitung und Bauabnahme erfolgt vor Ort.

Im Rahmen der Beantragung der Entwässerungsgenehmigung wird die geplante Entwässerung des Bauvorhabens geprüft und sichergestellt, dass alles richtig ist und die Genehmigung erteilt werden kann.

Sollte es hier oder da haken, so finden wir gemeinsam mit den Antragstellenden eine Lösung. Denn grundsätzlich gilt: Wir stehen an Ihrer Seite - und nicht in Ihrem Weg!

Voraussetzung für die Beantragung einer Entwässerungsgenehmigung ist die Erteilung der Kanaldatenauskunft, die direkt über das Serviceportal unter Antrag auf Kanaldatenauskunft beantragt werden kann.
Der Entwässerungsantrag kann dagegen derzeit ausschließlich per Post oder persönlich
eingereicht werden

Als Hilfestellung für Architekt*innen und Entwurfsverfasser*innen haben wir zusätzlich einige Muster und Berechnungshilfen zur Verfügung gestellt, siehe „Muster und Anlagen zum Entwässerungsantrag“.

Wir empfehlen Ihnen sich parallel, besser noch bevor Sie beim Bauordnungsamt den Bauantrag einreichen, sich mit uns in Verbindung zu setzen und die Entwässerung Ihres Grundstücks abzuklären.

Die Anschlüsse dürfen nur von einem von der Stadt Dortmund zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Die Liste der zugelassenen Firmen wird der Genehmigung beigefügt.

In einigen Erschließungsgebieten ist die Anschlussleitung bereits vom Erschließungsträger auf das Grundstück verlegt worden. In diesen Fällen erhalten Sie keine gesonderte Firmenliste von uns.

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens die Informationen zur Gestaltung von Vorgärten.

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