Denkmalliste + Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste
Die Denkmalliste der Stadt Dortmund beinhaltet alle Bau- und Bodendenkmäler sowie beweglichen Denkmäler im Stadtgebiet, die rechtskräftig unter Denkmalschutz stehen. Sie unterliegen den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes, damit sie für zukünftige Generationen erhalten bleiben.
Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt, die Eintragungen von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern stehen jedermann zur Einsicht offen. Im Falle von beweglichen Denkmälern ist die Einsichtnahme nur den Eigentümern*innen oder besonders Ermächtigten möglich.
Einen Überblick über unsere Baudenkmäler mit Foto und einer kurzen Beschreibung finden Sie unter folgendem Link:
Die Ergänzung der Bodendenkmäler erfolgt demnächst durch den LWL.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie auf Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde. Hierfür stehen Ihnen die nachfolgenden Anträge zur Verfügung.
Hinweis: Sollten Sie das ausüllbare PDF-Dokument nutzen, können Sie uns dies entweder auf postalischem oder elektronischem (E-Mail) Wege zukommen lassen.