Denkmalliste + Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Die Denkmalliste der Stadt Dortmund beinhaltet alle Bau- und Bodendenkmäler sowie beweglichen Denkmäler im Stadtgebiet, die rechtskräftig unter Denkmalschutz stehen. Sie unterliegen den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes, damit sie für zukünftige Generationen erhalten bleiben.
Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt, die Eintragungen von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern stehen jedermann zur Einsicht offen. Im Falle von beweglichen Denkmälern ist die Einsichtnahme nur den Eigentümern*innen oder besonders Ermächtigten möglich.
Einen Überblick über unsere Baudenkmäler mit Foto und einer kurzen Beschreibung finden Sie unter folgendem Link:
Die Ergänzung der Bodendenkmäler erfolgt demnächst durch den LWL.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie auf Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde. Hierfür stehen Ihnen die nachfolgenden Anträge zur Verfügung.
Hinweis
Sollten Sie das ausüllbare PDF-Dokument nutzen, können Sie uns dies entweder auf postalischem oder elektronischem (E-Mail) Wege zukommen lassen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Für die Auskunft aus der Denkmalliste fallen Gebühren gem. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung an.
Informationsblätter
Unterlagen
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Antragsformular
- Bei beweglichen Denkmälern eine Vollmacht des*der Eigentümer*in
Kontakt
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Untere Denkmalbehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
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