Bauantrag Werbeanlagen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettel-, Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Grundsätzlich bedarf die Errichtung bzw. Aufstellung von Werbeanlagen einer Baugenehmigung.
Die Errichtung der nachfolgend genannten Werbeanlagen ist jedoch verfahrensfrei.
- Werbeanlagen und Hinweiszeichen bis zu einer Größe von 1 m²,
- Werbeanlagen, die nach ihrem Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich,
- Schilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sie vor Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind,
- Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10 m, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden.
Anbringung an Denkmäler
Baugenehmigungsfreie und -pflichtige Werbeanlagen an Baudenkmälern oder in deren Nähe bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Diese ist bei der Unteren Denkmalbehörde im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt einzuholen.
Werbeanlagen im Bereich von Gestaltungssatzungen (z.B. Westenhellweg) sind immer baugenehmigungspflichtig.
Es empfiehlt sich vor der Errichtung oder Aufstellung einer Werbeanlage eine Beratung einzuholen.
Sie haben die Möglichkeit den Antrag digital über das
Nähere Informationen zum digitalen Bauantrag erhalten Sie in unserem Online-Beitrag Bauantrag digital/analog.
Hinweise Unterschrift und Bauvorlageberechtigung
Angesichts des Wegfalls des gesetzlichen Schriftformerfordernisses müssen die Vordrucke nicht unterschrieben werden. Die Unterschriftsfelder in den amtlichen Vordrucken tragen lediglich dem Umstand Rechnung, dass vielfach der Wunsch besteht, Anträge unterschreiben zu können, auch wenn dies nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Bauvorlageberechtigung gemäß § 67 BauO NRW besteht für Werbeanlagen nur in Einzelfällen.
Online-Services und Formulare
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Bauaufsicht
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
-
MontagGeschlossen
-
DienstagGeschlossen
-
MittwochGeschlossen
-
Donnerstagbis
-
FreitagGeschlossen
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
Weitere Services
Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft über Erschließungs- & Straßenausbaubeiträge. Den Antrag, Details zu Gebühren & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Antrag auf Entwässerungsgenehmigung: Details zur Prüfung & Genehmigung des ordnungsgemäßen Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz finden Sie hier.
Durch die Straßenhöhenauskunft erhalten Sie genau Angaben über die Maße – zum Beispiel wenn sie einen Stellplatz erstellen wollen.
Mehr Details zum Antrag auf Kanaldatenauskunft für Bürger*innen & Unternehmen, die einen Anschluss an den öffentlichen Kanal erstellen wollen – hier.
Online-Service
Informationen zum Thema Bauaktenansicht: Die Stadt Dortmund archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken "Bauakten" – weitere Details finden Sie hier.
Online-Service
Was hat es mit einem Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren auf sich? Welche Gebäude betrifft es? Antworten & Details zum Thema – hier.
Online-Service
Informationen über das Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung & Änderung von Vorhaben, Anlagen & Einrichtungen mit besonderen Anforderungen.
Online-Service
Sie möchten sich über den Stand Ihres (Bau-)Antrags informieren? Details dazu, zur Anmeldung im Bauportal Dortmund, Links & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Erfahren Sie hier, wie Sie Beschwerden, Anregungen oder Fragen zu aktuellen oder geplanten Baumaßnahmen an das Tiefbauamt richten können.
Die Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines Containers auf öffentlichen Wegeflächen ist über einen Containerdienst zu beantragen. Mehr Details hier.
Wir informieren Sie über die Denkmalliste der Stadt Dortmund – Inhalt: alle Bau- & Bodendenkmäler & bewegliche Denkmäler im Stadtgebiet – Details hier
Online-Service
Eigentumsförderung: Das Land NRW fördert den Erwerb/ den Neubau von Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen mit Teilschulderlass. Mehr Details hier.
Online-Service
Erteilung einer Löschungsbewilligung für im Grundbuch gesicherte Belegungsbindungen – Formulare, Online-Services & mehr Details finden Sie hier.
Online-Service
Als Teil der Bauleitplanung der Gemeinde stellt ein Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar – mehr Details hier.
Wir informieren Sie, wer nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis benötigt und welche Voraussetzungen bestehen. Erfahren Sie hier mehr.
Online-Service