Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Firmen und Privatpersonen können einen Antrag auf Erteilung eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 der StVO stellen, um zum Beispiel zur Belieferung Fußgängerzonen zu Befahren oder in Fußgängerzonen zu halten, trotz eingeschränktem Halteverbots zu halten oder im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken, ohne diesen zu bedienen oder auf gekennzeichneten Bewohnerparkplätzen zu parken.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt mind. 30,00 Euro und erhöht sich je nach Dauer und Anzahl der Fahrzeuge.
Unterlagen
Antrag
Begründung
Kopie Fahrzeigschein/e mit aktuellem TÜV-Stempel
ggf. Lageskizze
Fristen
Der vollständige Antrag ist mindestens 20 Werktage vor der gewünschten Gültigkeit einzureichen.
Voraussetzungen
An Ausnahmegenehmigungen sind enge Maßstäbe anzulegen, daher ist bei Antragstellung zum Befahren der Fußgängerzone, das Halten in den eingeschränken Zonen, das Parken auf öffentlichen Parkplätzen ausführlich zu begründen, ggf. ist eine Lageskizze beizufügen. Gründe sind z. B. Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten, Anlieferungen oder zum Be- und Entladen
Rechtsgrundlagen
§ 46 StVO
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Handwerkerparkausweis, Befahren Fußgängerzonen, Halterverbot Umzüge
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Öffnungszeiten nur nach Terminvereinbarung.
Weitere Services
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
Abwehr von Großschadensereignissen
Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).
„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.
Online-Service
Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.
Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.
Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.
Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.
Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.
Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft über Erschließungs- & Straßenausbaubeiträge. Den Antrag, Details zu Gebühren & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Informationen zu Annahmestellen für gewerblichen Abfall: Wir stellen die Dienstleistung der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) vor – alle Details hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden. Mehr Details hier.
Online-Service