Grenzbescheinigung
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Mit der Grenzbescheinigung wird bescheinigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde. Sie wird gelegentlich zur Auszahlung von Baukrediten benötigt. Sie kann erst ausgestellt werden, nachdem das Gebäude eingemessen wurde. Die Gebäudeeinmessung kann durch die betreuende Vermessungsstelle durchgeführt werden. Weitere Informationen hierzu unter dem Stichwort Gebäudeeinmessung.
Diese Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.
Ihr Anschreiben richten Sie bitte an das Vermessungs- und Katasteramt.
Gebühren
gebührenpflichtig
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Kontakt
Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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