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Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Im Team Asyl und Bleiberechte werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden ("Gestattung") oder deren Asylantrag abgelehnt wurde und sie aus familiären Gründen geduldet werden oder durch gute Integrationsleistungen ein Bleiberecht haben bzw. bekommen können (z.B. § 104c, § 25a, § 25b, Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung).

Ebenso werden hier alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die Opfer von Menschenhandel geworden sind.

Aufenthaltsdokumente/Verlängerung

Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.

Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.

Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung Ihres Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular: Städtische Asylstelle (38/3-2)

Für eine Anmeldung benötigen Sie außerdem:

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

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Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

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Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).

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Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.

Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Willkommen an alle Neubürger*innen

Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.

Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

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Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

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Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")