Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
Im Team Asyl und Bleiberechte werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden ("Gestattung") oder deren Asylantrag abgelehnt wurde und sie aus familiären Gründen geduldet werden oder durch gute Integrationsleistungen ein Bleiberecht haben bzw. bekommen können (z.B. § 104c, § 25a, § 25b, Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung).
Ebenso werden hier alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die Opfer von Menschenhandel geworden sind.
Aufenthaltsdokumente/Verlängerung
Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.
Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung Ihres Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular:
Für eine Anmeldung benötigen Sie außerdem:
- Gültiger Nationalpass (falls vorhanden)
- vollständig ausgefülltes
Anmeldeformular, 1 MB, PDF - vollständig ausgefüllte
Wohnungsgeberbescheinigung, 29 KB, PDF - Mietvertrag (wenn vorhanden)
- Zuweisungsbescheid (wenn vorhanden)
- Bescheid des Bundesamtes für Migration und Integration (BAMF) - wenn schon zugegangen
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).