Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
Abholung bei einem persönlichen Termin
Bei der
Wir haben keinen Einfluss auf die Herstellungszeiten bei der Bundesdruckerei.
Sie können Ihren Online beantragten Termin selber verschieben oder löschen, beachten Sie dazu bitte die Hinweise in Ihrer Terminbestätigungsmail.
Für die Abholung können Sie auch eine Person bevollmächtigen. Den hierzu notwendigen Vordruck finden Sie hier:
Sollten Sie aus dringenden Gründen einen noch früheren Termin, als die online angebotenen benötigen, können Sie eine
Übersenden Sie jedoch bitte entsprechende Nachweise für die Dringlichkeit mit Ihrer Terminanfrage.
Ein dringender Grund könnte bspw. sein:
- wenn das Vorhandensein Ihres Aufenthaltstitels im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsaufnahme oder Ihrer Erwerbstätigkeit steht und zwingend erforderlich ist (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers o. ä.) oder
- wenn Sie aus dringenden dienstlichen Gründen verreisen müssen (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers, Angaben zum Reisegrund)
Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Aufzählungen nicht abschließend sind.
Nach Prüfung Ihres Anliegens und ggf. Anerkennung der Gründe erhalten Sie via E-Mail eine Einladung zum Termin samt der zur Abholung mitzubringenden Unterlagen.
Abholung an der Dokumentenausgabebox
Die Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) an der Dokumentenausgabebox ist möglich, sofern Sie dies bei der Beantragung angegeben haben. Eine Anleitung zur Abholung finden Sie hier:
Stadt Dortmund - Zentrale Dienste (38/1) - Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Die Ausländerbehörde ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 15.30 Uhr telefonisch zu erreichen.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.