Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
Abholung bei einem persönlichen Termin
Bei der
Wir haben keinen Einfluss auf die Herstellungszeiten bei der Bundesdruckerei.
Sie können Ihren Online beantragten Termin selber verschieben oder löschen, beachten Sie dazu bitte die Hinweise in Ihrer Terminbestätigungsmail.
Für die Abholung können Sie auch eine Person bevollmächtigen. Den hierzu notwendigen Vordruck finden Sie hier:
Sollten Sie aus dringenden Gründen einen noch früheren Termin, als die online angebotenen benötigen, können Sie eine
Übersenden Sie jedoch bitte entsprechende Nachweise für die Dringlichkeit mit Ihrer Terminanfrage.
Ein dringender Grund könnte bspw. sein:
- wenn das Vorhandensein Ihres Aufenthaltstitels im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsaufnahme oder Ihrer Erwerbstätigkeit steht und zwingend erforderlich ist (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers o. ä.) oder
- wenn Sie aus dringenden dienstlichen Gründen verreisen müssen (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers, Angaben zum Reisegrund)
Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Aufzählungen nicht abschließend sind.
Nach Prüfung Ihres Anliegens und ggf. Anerkennung der Gründe erhalten Sie via E-Mail eine Einladung zum Termin samt der zur Abholung mitzubringenden Unterlagen.
Abholung an der Dokumentenausgabebox
Die Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) an der Dokumentenausgabebox ist möglich, sofern Sie dies bei der Beantragung angegeben haben. Eine Anleitung zur Abholung finden Sie hier:
Stadt Dortmund - Zentrale Dienste (38/1) - Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Die Ausländerbehörde ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 15.30 Uhr telefonisch zu erreichen.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.