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Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Im Team Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.

  • Duldung erteilen / verlängern
  • Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
  • Bearbeitung von Verfahren bei illegaler Einreise / unerlaubtem Aufenthalt
  • Ausweisung von straffälligen Drittstaatsangerhörigen
  • Bearbeitung von Haftangelegenheiten
  • Bearbeitung von Zuzugsanträgen
  • Beschäftigungserlaubnis erteilen

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1
44135 Dortmund

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

Mehr zum Thema

Einbürgerung (38/4-2)

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

"lokal willkommen"

Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Erwerbstätigkeit

Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.