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Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Im Team Aufenthaltsbeendigung EU und Außendienst werden Verfahren im Zusammenhang mit der Aberkennung des Freizügigkeitsrechts sowie Täuschungs- und Missbrauchshandlungen im Bezug zum Freizügigkeitsrecht bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.

  • Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
  • Prüfung zur Aberkennung der Freizügigkeit bei straffälligen Unionsbürgern
  • Bearbeitung von Täuschungs- und Missbrauchshandlungen
  • Bearbeitung von Haftangelegenheiten

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44135 Dortmund

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

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