Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)
Im Team Aufenthaltsbeendigung EU und Außendienst werden Verfahren im Zusammenhang mit der Aberkennung des Freizügigkeitsrechts sowie Täuschungs- und Missbrauchshandlungen im Bezug zum Freizügigkeitsrecht bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.
- Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
- Prüfung zur Aberkennung der Freizügigkeit bei straffälligen Unionsbürgern
- Bearbeitung von Täuschungs- und Missbrauchshandlungen
- Bearbeitung von Haftangelegenheiten
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.