Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Winterwartung, Streu- und Räumungspflicht
Wer, wo, wie und wann im Winter auf öffentlichen Flächen räumen und streuen muss, ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund verbindlich geregelt. Hiernach obliegt die Reinigung einschließlich der Winterwartung aller fußläufigen öffentlichen Stich- und Verbindungswege innerhalb der geschlossenen Ortslage den Eigentümern der an sie angrenzenden Grundstücke.
Anlieger sind die Eigentümer der an eine öffentliche Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. Zivilrechtlich kann der Hauseigentümer von Mehrfamilienhäusern die Reinigungspflicht durch Mietvertrag oder durch die Hausverwaltung regeln.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,5 Meter freigehalten werden.
- Bei Schnee- und Eisglätte muss mit einem abstumpfenden Mittel gestreut werden (beispielsweise Sand, Splitt, Granulat oder Asche). Auftauende Stoffe dürfen nur in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist. Zur Beseitigung einer nicht glatten Schneedecke dürfen Auftaustoffe nicht eingesetzt werden.
- In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
- Die Reinigung einschließlich der Winterwartung umfasst auch alle öffentlichen Stich- und Verbindungswege innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Sind die Anlieger beider Wegeseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung bis zur Wegmitte bzw. zur Mitte der gesamten Straßenanlage.
Zum Thema
Kontakt
Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten – Winterdienst
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
-
Mittwochbis und bis
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Huckarde in Dortmund.
Das Team der Stabsstelle Arbeitsschutz- u. Qualitätsmanagement der Dortmunder Feuerwehr befasst sich u.a. mit Arbeitssicherheit u. Gesundheitsschutz.
Informationen zum Landeshundegesetz NRW für die Stadt Dortmund
Informationen zur Ausbildung zum/zur Brandrät*in bei der Feuerwehr Dortmund.
Seit 2001 ist der Löschzug 29 im neuen Gerätehaus an der Straße Wulfgraben stationiert.
Die Beratungsangebote der Helfer & Retter aus Dortmund geben Sicherheitstipps und Hinweise. Auch Kurse und Präventivmaßnahmen werden hier vorgestellt.
Die Musiker des Orchesters werden als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und als „Löschzug 45“ geführt.
Die Feuerwehr Dortmund informiert über das dreistufige Warnkonzept bei Katastrophenfällen.
Der Rat der Stadt Dortmund hat eine Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige beschlossen.
Zuständig für die Vorbereitungen zur Bewältigung von großen Schadensereignissen.
Informationen zum Thema Winterwartung, Streu- und Räumungspflicht in der Stadt Dortmund
Die Spezialeinheit Atemschutz (SE-A) sorgt dafür, dass die Einsatzkräfte vor Ort keine "dicke Luft" atmen müssen.
Die Stadt Dortmund plant zusammen mit der Stadt Hagen und dem Kreis Unna einen „Telenotarztstandort“ zu etablieren.
Erfahren Sie die wichtigsten Informationen der Polizei NRW - wichtige Einsätze & Fahndungen, Kontaktmöglichkeiten und die Standorte der Wachen.
Die „Etablierung des Deutschen Rettungsrobotik-Zentrums (DRZ)“ ist das Folgeprojekt eines Forschungsvorhabens der Feuerwehr Dortmund.