Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Kampfmittelbeseitigung / Luftbildauswertung
Das Ende des Zweiten Weltkrieges liegt über 70 Jahre zurück. Doch auch heute noch sind seine Kampfmittel, vor allem Bomben, auch in Dortmund zu finden.
Ungefähr 48 Prozent der Luftangriffe gegen Deutschland haben sich auf Nordrhein-Westfalen als das industrielle Herz des ehemaligen Deutschen Reiches konzentriert.
Die Großstädte an der Rheinschiene und im Ruhrgebiet, aber auch viele andere größere Städte im Land waren Ziel heftiger Bombardierungen.
Insbesondere in den städtischen Ballungsräumen, an Verkehrsknotenpunkten und auf der Fläche der damaligen Industrieanlagen finden sich daher heute die Altlasten des Krieges.
Kampfmittel werden im Laufe der Zeit nicht ungefährlicher. Alter und Korrosionswirkungen können die Gefährlichkeit von Fundmunition sogar noch erhöhen.
Die Beseitigung von Kampfmitteln ist deshalb auch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs noch immer eine wichtige öffentliche Aufgabe. Der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden.
Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Fachkunde voraussetzt, unterhält das Land zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen. Zu den vordringlichen Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung gehört nicht nur die unmittelbar Beseitigung, sondern auch im Vorfeld von Bebauungsmaßnahmen die Kampfmittelbelastung der Grundstücke zu prüfen und vorhandene Kampfmittel zu räumen. Damit sichert der Kampfmittelbeseitigungsdienst, dass wichtige Bauvorhaben gefahrlos betrieben werden können.
Die Luftbildauswertung spielt bei der Kampfmittelbeseitigung eine herausragende Rolle. Sie macht die Arbeit zuverlässiger und effektiver.
Die Alliierten hatten im Zweiten Weltkrieg zur Vorbereitung und Kontrolle ihrer Luftangriffe Aufklärungsfotos der betroffenen Regionen aufgenommen. Diese Aufnahmen lassen erkennen, wo schwerpunktmäßig Kampfmittel abgeworfen wurden.
Etwa 330.000 dieser Bilder, die nach dem Zweiten Weltkrieg in britischen und amerikanischen Archiven aufbewahrt wurden, stehen heute der Kampfmittelbeseitigung zur Verfügung.
Anträge auf Luftbildauswertung und Antragstellung
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen oder planen ein Vorhaben mit Bodeneingriffen? Aufgrund der Regelungen des § 13 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) sind Sie als Bauherr*in verpflichtet nachzuweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht.
Erforderliche Luftbildauswertungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben können in Dortmund beim zuständigen Ordnungsamt ausschließlich online über das dafür eingerichtete Portal gestellt werden.
Das Online-Verfahren macht es möglich, Doppelerfassungen zu vermeiden und das Antragsverfahren für die Nutzenden deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Nutzung der Anwendung erfordert lediglich eine Registrierung im Serviceportal der Stadt Dortmund (mindestens als Gast).
In dem dortigen Online-Formular können Sie Ihre Daten zum Bauvorhaben menügeführt eingeben und den Antrag direkt online absenden.Sollten Sie bereits als Gast, Privat- oder Geschäftskunde registriert sein, melden Sie sich dort bitte an. Als angemeldete*r Nutzer*in können Sie wiederkehrende Antragstellerdaten unter dem Menüpunkt "Mein Nutzerkonto"-"Meine Daten" hinterlegen.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Antrag auf Luftbildauswertung bearbeitet werden kann:
- Das Bauvorhaben muss auf Grundstücken im Dortmunder Stadtgebiet sein
- Falls Sie als Antragsteller*in nicht Eigentümer*in des Grundstücks sind, muss zwingend eine Vollmacht des Grundstückseigentümers/ der Grundstückseigentümerin eingereicht werden
- Eine Liegenschaftskarte nach den Vorgaben des Merkblattes der Stadt Dortmund (siehe Punkt "Anlagen")
Anlagen
Fristen
Aufgrund der baukonjunkturell bedingt hohen Auftragslage kann derzeit die Bearbeitung von Vorgängen nicht im gewohnten Zeitrahmen sichergestellt werden. Verzögerungen von mehreren Wochen bei der Bearbeitung von Anträgen zur Luftbildauswertung sind momentan leider einzuplanen; auch bei operativen Tätigkeiten ist mit entsprechenden Verzögerungen zu rechnen.
Die erhöhten Bearbeitungszeiten sollten Sie bei der Antragsstellung entsprechend berücksichtigen und auch bereits bei der Angabe von gewünschten Ausführungsterminen hinsichtlich operativer Maßnahmen eine Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen nach Antragseingang einplanen. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Gebühren
Die Luftbildauswertung ist kostenfrei. Beachten Sie aber, dass Folgekosten entstehen können, sofern das Ergebnis der Luftbildauswertung eine Überprüfung des Grundstückes vor Ort durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erforderlich macht.
Zum Thema
-
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel -
Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst -
Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land Nordrhein-Westfalen, 2 MB, PDF -
Kampfmittelbeseitigung Erstattung der anfallenden Kosten RdErl. d. Innenministeriums -
Service Kampfmittelbeseitigung: Luftbildauswertung
Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten – Thema Kampfmittelbeseitigung
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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