Artenschutz
Meldepflicht für geschützte Tierarten
Der Erwerb eines artgeschützten Tieres muss unmittelbar schriftlich beim Umweltamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Die Meldung muss neben Art und Anzahl der Tiere, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort sowie den Verwendungszweck enthalten. Wichtig ist hier besonders der
Für Züchter*innen und Händler*innen besteht darüber hinaus eine Buchführungspflicht. Näheres ergibt sich aus der Bundesartenschutzverordnung.
Bestandsanzeigen-Vordrucke
Nicht meldepflichtige Tierarten
Andenkondore gehören zur Familie der Neuweltgeier (Cathartidae). Sie ernähren sich in erster Linie von Aas.
Kontaktinformationen zum Zoo Dortmund
Verantwortungsvolle Hundehaltung in Dortmund: Das Hundegesetz und mögliche Ordnungswidrigkeiten. Informieren Sie sich hier über Ihre Pflichten.
Die Zoo-Ordnung des Zoo Dortmunds
Eine Übersicht zu allen wichtigen Hinweisen beim Thema der Haltung gefährlicher Tiere in der Stadt Dortmund
Das Projekt betreibt in Südamerika, Argentinien und Brasilien Forschung, lokale Umweltbildung, Wiederansiedlung von Ameisenbären und Erhaltungszucht
Der Große Ameisenbär ist weder Ameise noch Bär. Jedoch ernährt er sich nahezu ausschließlich von Ameisen und Termiten.
Informationen zu den verschiedenen Tieren im Zoo Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit im Zoo sowie zum Zoobesuch mit Hunden
Informationen zu aktuellen Baustellen im Zoo Dortmund
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Eine Übersicht zu den Aufgaben des Veterinärwesens der Stadt Dortmund.
Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald in Nordrhein-Westfalen: Gesetzliche Regelungen und wichtige Informationen.
Ein Überblick und Informationen über die Vögel im Zoo Dortmund
Informationen zum Artenschutz-Projekt "Arterhaltung Simandoa-Höhlenschabe" des Zoos Dortmund.