Artenschutz
Kennzeichnungspflicht für geschützte Tierarten
Für bestimmte Tier- und Pflanzenarten besteht eine besondere Kennzeichnungspflicht. Diese ist in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) geregelt. Aufgelistet sind die einzelnen Tierarten in Anhang sechs der Verordnung. Gesetzlich anerkannte Kennzeichnungsmethoden sind zum Beispiel ein geschlossener Ring, Transponder oder die Fotodokumentation.
Diese artenschutzrechtlich vorgeschriebenen Kennzeichen dürfen nur von zwei Vereinen ausgegeben werden.
Sollten im Einzelfall Probleme bei der Kennzeichnung auftreten, können bei nachweislichen gesundheitlichen Problemen oder Verhaltensauffälligkeiten behördliche Ausnahmen zugelassen werden.
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Kontakt
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA)
Anschrift und Erreichbarkeit76707 Hambrücken
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)
Anschrift und Erreichbarkeit63204 Langen
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Informationen zum Artenschutz-Projekt "Arterhaltung Evers-Reisfisch" des Zoos Dortmund.
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Informationen zu Artenschutz-Projekten des Zoo Dortmund
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Informationen zum Gesamtkonzept der Stadt Dortmund aus dem Jahr 2020 als Strategie gegen den Eichenprozessionsspinner
Die Zoo-Ordnung des Zoo Dortmunds
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