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Fischerei

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber*in eines gültigen Fischereischeins sein. Wie sie diesen erhalten, oder was gilt, wenn Sie einfach nur in Dortmund zu Besuch sind und angeln möchten, erfahren Sie hier. Außerdem finden Sie auf dieser Seite alle Informationen zu den neuen digitalen Verfahren, den erforderlichen Nachweisen sowie den zuständigen Ansprechpartner*innen.

Informationen rund um die Fischerei in Dortmund

Bild: Adobe Stock / New Africa
Ein Mann und ein Junge angeln gemeinsam an einem See. Der Mann hält eine Angel mit einem gefangenen Fisch, während der Junge freudig zuschaut. Beide sitzen auf einem Steg vor grüner Naturkulisse.
Bild: Adobe Stock / New Africa
Fischerprüfung
Neuer digitaler Fischereinschein in NRW

Mit der Modernisierung des Fischereirechts seit dem 1. Juli 2026 treten umfangreiche Änderungen in Kraft: Fischereischeine, Fischereischeine für Personen aus dem Ausland sowie Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe können nun als digitale Dokumente geführt werden. Bürger*innen entscheiden selbst, ob sie den Fischereischein digital auf dem Smartphone, als Ausdruck oder als Karte im Scheckkartenformat mitführen möchten. Damit ist es in Nordrhein-Westfalen erstmals möglich, alle für die Fischereiausübung erforderlichen Dokumente vollständig digital mitzuführen.

Die Beantragung selbst sowie die Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt weiterhin in einem persönlichen Termin über die Untere Fischereibehörde des Umweltamtes.

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Was ändert sich - kurz und kompakt:

  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für ein oder fünf Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.

Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 12. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Zuständig ist die Untere Fischereibehörde des Umweltamtes.

Beantragung eines Fischereischeins

Fischereischein auf Lebenszeit oder Einjahresfischereischein bzw. Fischereischein zur Nutzung von Personen aus dem Ausland

Als Dortmunder Bürger*in können Sie sich Ihren Fischereischein auf Lebenszeit ausstellen lassen. Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Fischereischein für Personen aus dem Ausland (Jahresfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.

So beantragen Sie Ihren Fischereischein bei der Unteren Fischereibehörde:

  • Vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Antragstellung in der Unteren Fischereibehörde: Ihren Termin erhalten Sie über die Umwelthotline unter 0231 50-25422.
  • 2. Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor: Prüfen Sie vorab, welche Dokumente notwendig sind und ob alles vollständig vorliegt. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie weiter unten auf der Webseite unter dem Reiter "Unterlagen".
  • 3. Erscheinen Sie pünktlich zum Termin: Bringen Sie alle Unterlagen vollständig mit und stellen Sie Ihren Antrag persönlich.
  • 4. Sie erhalten Ihren Fischereischein in gewünschter Form: Die Scheckkarte muss erst angefertigt werden und wird Ihnen einige Woche später zugeschickt.

Bitte beachten Sie die anfallenden Gebühren.

Voraussetzungen für Ihre Antragstellung

Alle benötigten Unterlagen liegen Ihnen vollständig vor. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter „Unterlagen“.
Bitte beachten Sie: Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache in der Unteren Fischereibehörde des Umweltamtes der Stadt Dortmund erforderlich. Eine Antragstellung per E-Mail ohne Formular ist nicht möglich.

Unterlagen:

  • Prüfungszeugnis oder Fischereischein
  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:

Fischereischein auf Lebenszeit: 30,00 Euro
Fischereiabgabe für ein Jahr: 22,00 Euro - zusätzlich zum Fischereischein zu entrichten
Fischereiabgabe für fünf Jahre: 50,00 Euro - zusätzlich zum Fischereischein zu entrichten
Ausländerfischereischein für ein Jahr: 32,00 Euro - einmalig, danach muss die Prüfung gemacht werden

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für die Erstausstellung von Fischereischeinen sind die §§ 31ff des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.Verwaltungsgebühren:Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.

Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir vorab telefonisch einen Termin über die Umwelthotline zu vereinbaren: 0231 50-25422.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

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