Fluchtmigration (38/3)
In der Abteilung für Fluchtmigration werden alle Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die im Rahmen von humanitären Aufnahmen oder im Rahmen von Asylverfahren nach Dortmund gekommen sind. Gleichzeitig werden dort Anträge nach den geltenden Bleiberechts-
Regelungen entschieden.
Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:
Services
Informationen zur Humanitären Aufnahme für alle Ausländer*innen nach §§ 22, 23 AufenthG und § 24 AufenthG.
Online-Service
Das Team Asyl & Bleiberechte (38/3-2) bearbeitet Angelegenheiten zu laufenden Asylverfahren oder negativ abgeschlossenen Asylverfahren. Mehr – hier.
Online-Service
Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.
Online-Service
Themen
Informationen zur Humanitären Aufnahme für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Kontakt
Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)
Kontaktformular – Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)
Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
Kontaktformular – Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
| Nachname | Telefonnummer |
|---|---|
| A-Alab | +49 231 50-25338 |
| Alac-Als | +49 231 50-27683 |
| Alt-Bar | +49 231 50-24819 |
| Bas-De | +49 231 50-23711 |
| Im-Kor | +49 231 50-25554 |
| Fb-Il | +49 231 50-25393 |
| Df-Fa | +49 231 50-25888 |
| Kos-Oma | +49 231 50-25846 |
| Omb-Saf | +49 231 50-16730 |
| Sag-Tat | +49 231 50-22338 |
| Tau-Z | +49 231 50-26306 |
Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)
Kontaktformular – Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)
Telefon: +49 231 50-26399
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).