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Service

Jäger*innenprüfung

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

Prüfungstermine der Jäger*innenprüfung 2027

  • Die Prüfungen finden ab Montag, 19. April 2027 statt.
  • Eine Anmeldung ist ab Montag, 4. Januar 2027 möglich.
  • Anmeldeschluss ist Donnerstag, 18. Februar 2027
  • Die Prüfüngsgebühr beträgt 300,00 Euro.

Die Prüfungstermine legt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz fest.

Sie möchten Ihre Jäger*innenprüfung ablegen? Im Folgenden erhalten Sie alle relevanten Informationen:

Voraussetzungen für die Anmeldung

  • Der erste Wohnsitz muss in Dortmund liegen.
  • Jugendliche müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Der Antrag muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
  • Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und beachten Sie dazu die Hinweise unter "Einzureichende Unterlagen".
  • Für die Prüfung melden Sie sich bei der Unteren Jagdbehörde Dortmund an.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zur Anmeldung über die Umwelthotline unter 0231 50-25422 zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie die Fristen: Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht werden.

Einzureichende Unterlagen:

Sie benötigen:

  • Ihren ausgefüllten Antrag (bei Jugendlichen unter 18 Jahre mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten)
  • einen Nachweis, dass Sie sicher mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern umgehen und schießen können. Der Nachweis soll durch eine Landesvereinigung der Jäger*innen oder eine ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen ausgestellt sein.
  • einen Nachweis, dass Sie an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur "Kundigen Person" nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 teilgenommen haben.
  • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf (gemäß Paragraf 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz).

Rechtsgrundlagen:

Die Grundlagen für dieses Verfahren sind:

  • die Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31.03.2010,
  • Paragraf 17 des Landesgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 7.12.1994 in der jeweils gültigen Fassung,
  • die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der jeweils gültigen Fassung.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Prüfungsgebühr: 300 €

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.

Informationsblätter

Unterlagen

Sie benötigen:

  • Ihren ausgefüllten Antrag (bei Jugendlichen unter 18 Jahre mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten),
  • einen Nachweis, dass Sie sicher mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern umgehen und schießen können.Der Nachweis soll durch eine Landesvereinigung der Jäger*innen oder eine ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen ausgestellt sein,
  • einen Nachweis, dass Sie an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur "Kundigen Person" nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 teilgenommen haben,
  • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf (gemäß Paragraf 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz).

Fristen

Anträge auf Zulassung zur Prüfung reichen Sie spätestens zwei Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung ein.

Voraussetzungen

Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres.

Rechtsgrundlagen

Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31.03.2010 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.1994 in der z. Z. gültigen Fassung sowie der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z. Z. gültigen Fassung.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
Erreichbarkeit
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  • Mittwoch
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    bis und bis
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    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

Personen
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Herr Heinrichsen Ansprechpartner

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Schlagwörter

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

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