Service

Personalausweis

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Wichtige Informationen zu Änderungen bei der Beantragung von Personalausweisen

Seit dem 1. Mai gilt eine Neuregelung zur Erfassung von Fotos für Ausweisdokumente.

Bitte informieren Sie sich hier.

Direktversand von Ausweisdokumenten

Bitte entscheiden Sie sich vorab, ob Sie das Dokument selber abholen oder per Post erhalten möchten. Alle Informationen hierzu finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Der Personalausweis hat folgende Funktionen:

  • Normaler Sichtausweis
  • Biometrie-Funktion zur Erhöhung der Bindung des Ausweises an die Besitzer*innen (Sicherheitsaspekt) mit biometrischem Bild und Fingerabdrücken
  • Online-Ausweisfunktion zur sicheren Identifizierung bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet oder an zertifizierten Geräten
  • Auf Wunsch digitale Signatur zur rechtsverbindlichen Unterschrift bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet. Diese Funktion kann nur von einem privaten Vertrauenscenter angeboten werden (siehe hierzu: www.bundesnetzagentur.de).
  • Um die medienbruchfreie Übernahme von Formulardaten zu ermöglichen, wurde die Funktion des Vor-Ort-Auslesens des Personalausweises im Sommer 2017 eingeführt. Behörden und Unternehmen, die Ihnen diese Funktion anbieten, benötigen dazu eine staatliche Berechtigung für das Vor-Ort-Auslesen und ein entsprechendes Lesegerät.

Alle Funktionen und Sicherheitsaspekte finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de.

Besitzpflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Ausweispflichtbefreiung

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.

Antragstellung

  • Beantragung erfolgt persönlich bei den Bürgerdiensten.
  • Vollmacht und Vertretung sind (auch bei Kindern) nicht möglich.
  • Aktuelles Ausweisdokument und aktuelles Lichtbild (außer bei Nutzung des „Speed Capture“-Gerätes in der Innenstadt) erforderlich.
  • Sie erhalten den PIN-/PUK-Brief direkt vor Ort.
  • PIN und PUK benötigen Sie für die Online-Ausweisfunktion.
  • Das Sperrkennwort benötigen Sie, wenn der Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.
  • Menschen die aufgrund einer Behinderung, Krankheit bzw. körperlichen Gründen nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit den Bürgerdiensten aufzunehmen (Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 02 31 / 50-13 33 2).

Kinder unter 16 Jahren

  • Gemeinsames Sorgerecht: Beide Elternteile müssen dem Antrag schriftlich zustimmen.
  • Unverheiratete oder geschiedene Eltern: Zustimmung von dem Elternteil, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat.
  • Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr des Kindes ist der Beschluss des Familiengerichts bei der Antragstellung vorzulegen.
  • Kinder müssen nach Vollendung des 10. Lebensjahres bei der Antragstellung selbst unterschreiben.

Abholung

  • Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen. Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum (Hinweiszettel, den Sie bei der Beantragung erhalten haben).
  • Prüfen Sie bitte den Status des Antrags.
  • Die Abholung erfolgt am Ort der Antragsstellung (Beispiel: Antrag in Aplerbeck gestellt: Abholung in Aplerbeck).
  • Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin.
  • Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit.

Vollmacht

  • Sie können auch einer anderen Person erlauben (bevollmächtigen), den Personalausweis abzuholen.
  • Eine Vollmacht für ein Ausweisdokument eines Kindes ist nicht erforderlich, wenn die erziehungsberechtigte Person das Dokument abholt.
  • Nutzen Sie dafür am Besten unser Formular. Sollte die Vollmacht von Ihnen geschrieben werden (formlos, ohne Formular), muss sie Ihre Daten und die Daten der Person enthalten.

Gültigkeitsdauer

  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: Sechs Jahre
  • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Verlust

  • Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollte der Ausweis frühestmöglich telefonisch bei der 24-Stunden-Hotline 116 116 gesperrt werden.
  • Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN-/PUK-Brief.
  • Haben Sie das Kennwort nicht zur Hand, kann die Sperrung nur durch die ausstellende Personalausweisbehörde vorgenommen werden.
  • Es wird empfohlen, mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlusts abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig der Personalausweis wieder auffindet.
  • Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort einer Polizeidienststelle anzeigen. In jedem Fall wird die Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige aufnehmen.
  • Die Neuausstellung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises kann auch im Verlustfall erst nach zweifelsfreier Feststellung Ihrer Identität erfolgen (siehe „Unterlagen“).

Elektronische PIN zurücksetzen oder elektronische Ausweisfunktion nachträglich aktivieren
Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr finden, oder vergessen haben, wenden Sie sich bitte persönlich an die Bürgerdienste. Hier kann auch die Funktion aktiviert werden. Diese Services sind kostenfrei.

Vorläufiger Personalausweis
Sollten Sie noch vor der Fertigstellung des neuen Ausweises (Dauer: ungefähr drei Wochen) ein Ausweisdokument benötigen, stellen wir Ihnen in der Regel sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis (10,00 Euro) mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten aus.

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 € (6 Jahre gültig)
  • Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 37,00 € (10 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (3 Monate gültig)
  • Aufnahme der biometrischen Daten über Speed Capture: 6,00 € Entgelt

Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben.

(EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Informationsblätter

Links

Unterlagen

Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderreisepass oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der o. g. Lichtbildausweise kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage. Evtl. können Ihnen die Bürgerdienste weitere Möglichkeiten aufzeigen. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises wird der bisherige, abgelaufene Personalausweis eingezogen oder auf Wunsch mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Personalausweis mit.

Nachweis der Personalien: Die in die Dokumente einzutragenden Daten werden aus dem Melderegister übertragen. Ein besonderer Nachweis der Personalien ist deshalb nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, um evtl. Unstimmigkeiten in den Melderegistereintragungen sofort ausräumen zu können, das Familienstammbuch oder eine andere Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzubringen.

Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild. Lichtbilder die älter als 1 Jahr sind werden generell zurückgewiesen. Die Einzelheiten können Sie der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnehmen. Für einen vorläufigen Personalausweis wird kein weiteres Lichtbild benötigt. Alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) können im Dienstleistungszentrum der Innenstadt vor der Bearbeitung von Ihnen selbst an dem Speed-Capture Gerät aufgenommen werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise zum Speed-Capture-Gerät.

Fristen

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. 3 Wochen. Wenn Sie früher einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über Personalausweis und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz PAuswG)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
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    bis
  • Mittwoch
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    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltung Brackel - Bürgerdienste Brackel

Anschrift und Erreichbarkeit
Außenansicht und Eingang der Bezirksverwaltungsstelle Brackel am Niedersachsenweg 13-15.
Das neue Gebäude der Bezirksverwaltungsstelle Brackel am Niedersachsenweg 13-15.
Bild: Stadt Dortmund / Tim Senft
Anschrift:
Niedersachsenweg 13 - 15
44143 Dortmund

Terminvereinbarungen
Ausweis-, Pass-, Kfz-Angelegenheiten
Telefon: 0231 50-11150

Sammelrufnummer
Ausweis-, Pass-, Kfz-Angelegenheiten
Telefon: 0231 50-24814

Zentrale der Stadt Dortmund
Telefon: 0231 50-0

Öffnungszeiten:
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstr. 16
44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Rahmer Str. 15
44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
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Stadt Dortmund- Bezirksverwaltung Mengede - Bürgerdienste Mengede

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
Öffnungszeiten:
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    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

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Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

Amtliche Grenzanzeige

Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

Änderung der Lagebezeichnung

Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

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