Direktversand von Ausweisdokumenten (Reisepass und Personalausweis)

Die Bundesdruckerei bietet Ihnen ab dem 01. Mai 2025 einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihres beantragten Ausweisdokuments an.

Hierfür erhebt die Bundesdruckerei eine Servicegebühr von 15,00 €.

Entscheiden Sie sich bitte vorab,

  • ob Sie den Ausweis bei der Meldebehörde abholen wollen oder
  • die Bundesdruckerei Ihnen Ihr beantragtes Ausweisdokument zuschicken soll.

  • Das bisherige Dokument wird bereits bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht, weil der Zustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Dokument übergeben darf.
  • Nachdem die Bundesdruckerei Ihr Ausweisdokument produziert hat, wird dieses direkt an Ihre Meldeadresse versandt.
  • Der Zustelldienst unternimmt einen Zustellversuch.
  • Die Sendung wird ausschließlich Ihnen als Antragsteller*in persönlich übergeben. Damit Ihnen das Dokument durch den Zustelldienst ausgehändigt werden darf, müssen Sie sich mit einem gültigen Dokument ausweisen (Personalausweis oder Reisepass).
  • Sollten Sie nicht Zuhause sein, wird das Ausweisdokument bei der Post für Sie hinterlegt.
  • Sie müssen das hinterlegte Dokument innerhalb von sieben Werktagen bei der Post abholen, ansonsten wird dieses der Meldebehörde der Stadt Dortmund übergeben und Sie müssen es dort abholen. Hierfür benötigen Sie einen Termin .
  • Die Versandgebühr wird nicht erstattet, auch wenn die Zustellung nicht geklappt hat.

Zusätzliche Hinweise/Einschränkungen

  • Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
  • Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
  • Für Kinder ist ein Direktversand von Ausweisdokumenten nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur bei den Bürgerdiensten abholen.
  • Für Reisepässe, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
  • Durch die notwendige Entwertung Ihres bisherigen Dokumentes bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Dokumentes und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.
  • Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Dokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweisdokumente zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet der Postzustelldienst alte Dokumente.

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