Service

Reisepass

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Wichtige Informationen zu Änderungen bei der Beantragung von Reisepässen

Seit dem 1. Mai gilt eine Neuregelung zur Erfassung von Fotos für Ausweisdokumente.

Bitte informieren Sie sich hier.

Direktversand von Ausweisdokumenten

Bitte entscheiden Sie sich vorab, ob Sie das Dokument selber abholen oder per Post erhalten möchten. Alle Informationen hierzu finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

  • Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.
  • Als Passersatz ist im Bereich der Europäischen Union grundsätzlich auch ein gültiger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis (siehe Serviceseite zum Personalausweis) zugelassen.
  • Ob mit einem Passersatzpapier auch die Einreise in andere Staaten oder Drittstaaten gestattet wird, ist vor Reiseantritt von Ihnen zu prüfen.
  • Die Passbehörde erteilt keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber können sich Reisende bei den Behörden des Zielstaates bzw. des Reiseveranstalters erkundigen oder diese auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachlesen.
  • Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
  • Bearbeitungsdauer: Ungefähr acht bis zehn Wochen
  • Wird der Pass früher benötigt, ein Express-Reisepass (Aufschlag: 32,00 Euro) beantragt werden. Bearbeitungsdauer: Ungefähr vier Tage
  • In eiligen Ausnahmefällen kann mit entsprechendem Nachweis grundsätzlich auch sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Antragstellung

  • Beantragung erfolgt persönlich bei den Bürgerdiensten.
  • Vollmacht und Vertretung sind (auch bei Kindern) nicht möglich.
  • Aktuelles Ausweisdokument und aktuelles, biometrisches Lichtbild (außer bei Nutzung des „Speed Capture“-Geräts in der Innenstadt oder der Poin-ID Geräte) erforderlich.
  • Menschen mit Behinderungen, Kranke bzw. Menschen die aus körperlichen Gründen nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit den Bürgerdiensten aufzunehmen (Rufnummer: 0231 50-13 33 2).

Minderjährige

  • Minderjährige*r muss grundsätzlich immer persönlich erscheinen.
  • Aushändigung des Dokuments erfolgt später nur an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.

Gemeinsames Sorgerecht

Beide Elternteile müssen dem Antrag schriftlich zustimmen. Falls nicht persönlich anwesend, werden diese Unterlagen benötigt: Von beiden Elternteilen unterzeichneter Antrag und Ausweiskopie(n) der nicht anwesenden Person(en).

Wenn beide Elternteile verhindert sind, muss der Antrag durch einen Erklärungsboten (z. B. Großeltern oder sonstige Verwandte) überbracht werden. In diesem Fall muss der Erklärungsbote durch die Eltern bevollmächtigt werden.

Unverheiratete oder geschiedene Eltern

Zustimmung von dem Elternteil, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Es ist der Beschluss des Familiengerichts vorzulegen.

Abholung

  • Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen. Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum (Hinweiszettel, den Sie bei der Beantragung erhalten haben).
  • Die Abholung erfolgt am Ort der Antragsstellung (Beispiel: Antrag in Aplerbeck gestellt: Abholung in Aplerbeck).
  • Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin (siehe Internetlink unten „weitere Informationen zur Leistung“)
  • Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit.
  • Die Ausgabe des Reisepasses hat grundsätzlich an die antragstellende Person zu erfolgen. Nur bei Personen unter 18 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Reisepasses an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.

Bewilligungszeitraum/ Gültigkeitsdauer

Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.

Gültigkeitsdauer

  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: Sechs Jahre
  • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: Zehn Jahre
  • Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Internationales

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € (6 Jahre gültig)
  • Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 70,00 € (10 Jahre gültig)
  • Expresszuschlag: 32,00 €
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (max. 1 Jahr gültig)

Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben.

(EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Informationsblätter

Links

Unterlagen

Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der o. g. Lichtbildausweise kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage. Eventuell können Ihnen die Bürgerdienste weitere Möglichkeiten aufzeigen.

Alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige, abgelaufene Pass eingezogen oder auf Wunsch mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls der alte Pass noch gültige Visa anderer Staaten enthält, machen Sie Ihren Sachbearbeiter bitte darauf aufmerksam, damit dieser nicht ungültig gestempelt wird.

Nachweis der Personalien: Die in die Dokumente einzutragenden Daten werden aus dem Melderegister übertragen. Ein besonderer Nachweis der Personalien ist deshalb nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, um evtl. Unstimmigkeiten in den Melderegistereintragungen sofort ausräumen zu können, das Familienstammbuch oder eine andere Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzubringen.

Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild. Lichtbilder die älter als 1 Jahr sind werden generell zurückgewiesen. Die Einzelheiten können Sie der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnehmen. Soll auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, benötigen Sie hierfür kein weiteres Lichtbild.

Fingerabdrücke: Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe von Scannern aufgenommen. Alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) können im Dienstleistungszentrum der Innenstadt vor der Bearbeitung von Ihnen selbst an dem Speed-Capture Gerät aufgenommen werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise zum Speed-Capture-Gerät.

Fristen

Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. acht bis zehn Wochen. Expresspässe werden in der Regel nach 4 Tagen ausgestelllt. Wenn Sie einen Pass früher benötigen, so kann Ihnen kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
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    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Niedersachsenweg 13 - 15
44143 Dortmund

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    Geschlossen

Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstr. 16
44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Rahmer Str. 15
44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

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Änderung der Lagebezeichnung

Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.