Einbürgerung (38/4-2)
Allgemeine Informationen zur Einbürgerung
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der im Inland lebenden Migrant*innen und gleichzeitig der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Sie setzt unter anderem regelmäßig ein dauerndes Aufenthaltsrecht und eine gewisse Eingliederung in deutsche Lebensverhältnisse voraus.
Durch die Einbürgerung erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen sich daraus ergebenden Rechten.
Aufgrund des seit Monaten erheblich gestiegenen Interesses an einer Einbürgerung sind die vorhandenen Terminkapazitäten für die Antragstellung innerhalb der nächsten Monate leider bereits ausgeschöpft. Wir unternehmen derzeit alle Anstrengungen die Kapazitäten zur Terminvergabe und Antragsbearbeitung in der Einbürgerungsstelle kurz- und mittelfristig zu erweitern. Aktuell kommt es daher zu sehr langen Wartezeiten bis zur Terminvergabe.
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Weitere Informationen, Dokumente und Formulare zum Thema Einbürgerung finden Sie im Download-Bereich.
Sie erhalten folgende Bürgerrechte:
- das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europaparlamentswahlen,
- die freie Wahl des Aufenthalts, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland (Freizügigkeit) sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union,
- die Zulassung zu jedem Beruf in Deutschland (Berufsfreiheit) beispielsweise als Anwalt, Apotheker, Arzt oder Psychologe,
- den freien Zugang zum öffentlichen Dienst und die Möglichkeit, Beamter zu werden,
- die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht zur Gründung von politischen Parteien,
- die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas,
- den Schutz vor Ausweisung bei Straftaten sowie Schutz vor Auslieferung aus Deutschland und
- den Schutz im Ausland durch die deutsche Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft).
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist aber auch mit Pflichten verbunden, wie etwa mit der - seit 2011 ausgesetzten - Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes oder der Verpflichtung zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter, zum Beispiel als Schöffe/Schöffin bei Gerichten, wenn eine entsprechende Berufung ausgesprochen wird.
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einbürgerung (38/4-2)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).