Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)
Visa-Angelegenheiten
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren (außer Besuchsaufenthalte, Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler) in Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Auslandsvertretung sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung des ersten Aufenthaltstitels.
Vor der Einreise (wenn Sie ein Visum benötigen):
Das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden.
Das Amt für Migration wird von der deutschen Auslandsvertretung im Visa-Verfahren in der Regel beteiligt. Ob Sie ein Visum erhalten, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung.
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie in der Regel auf der Internetseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung oder beim Auswärtigen Amt.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8-12 Wochen. Wir bitten deswegen, von Nachfragen zum Sachstand im Visa-Verfahren nach Antragstellung abzusehen.
Zum 01.03.2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft und mit diesem die Neuregelung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren. Die Zuständigkeit hierfür liegt allein bei der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
Nach der Einreise:
Sie müssen zeitnah nach der Einreise Ihren Wohnsitz bei Amt für Migration anmelden. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes
Anmeldeformular, 558 KB, PDF - vollständig ausgefüllte
Wohnungsgeberbescheinigung, 544 KB, PDF - vollständig ausgefüllter
Antrag, 1 MB, PDF - gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Anmeldung zum Familiennachzug zum Drittstaatsangehörigen:
- letzten drei Gehaltsabrechungen (Original & Kopie) der Bezugsperson
- Arbeitgeberbescheinigung der Bezugsperson
- Anmeldung zum Studium / Sprachkurs:
- Finanzierungsnachweise
- Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
- Sperrkonto
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug)
- Immatrikulationsbescheinigung bzw. Teilnahmebescheinigung am Sprachkurs
- Finanzierungsnachweise
- bei Anmeldung zur Erwerbstätigkeit
-
Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit in Kopie - Arbeitgeberbescheinigung
- Arbeitsvertrag (Original & Kopie)
- Download:
Arbeitgeberbescheinigung, 547 KB, PDF
-
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einreise & Beschäftigung (38/2-1)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).