Raumplanung
Kommunale Planung
Das wichtigste Instrument der räumlichen Entwicklungsplanung ist die Bauleitplanung. Die Bauleitplanung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Somit liegt die letzte verbindliche Entscheidung über die Bodennutzung in den Händen der kommunalen Gemeindevertretung.
Die kommunale Planungshoheit umfasst das Recht der Gebietskörperschaften, die jeweilige städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Bauleitplanung eigenverantwortlich zu gestalten.
Gesetzliche Grundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB). Bauleitpläne im Sinne des BauGB sind der Flächennutzungsplan (FNP), als vorbereitender Bauleitplan und die Bebauungspläne (B-Plan), als verbindliche Bauleitpläne.
Weitere Informationen
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Stadtentwicklung
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung möglich.
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