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Flächennutzungsplan

Windenergie und Planung

Im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund sind drei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dargestellt (Steinsweg, Salinger Feld und Ellinghausen).

Mit Blick auf den Klimawandel war und ist es eine gesellschaftliche Aufgabe, mit Energieressourcen effizienter umzugehen und im Rahmen der Energieerzeugung die fossilen Energieträger durch erneuerbare Energien zu ersetzen.

Die Stadt Dortmund hat im Rahmen der ersten Novellierung des Windenergieerlasses 2011 frühzeitig versucht, dem Thema Energiegewinnung aus Windkraft gerecht zu werden und überprüfte bereits im Jahre 2012 planungsrechtlich, ob zusätzlich zu den drei bereits seit 1998 im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen weitere Flächen für eine Windenergienutzung zur Verfügung stünden.

2012 wurde deshalb ein gesamträumliches Planungskonzept zur Untersuchung des Dortmunder Stadtgebietes hinsichtlich der Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Auftrag gegeben.

Darauf aufbauend hat sich die Stadt Dortmund mit den Möglichkeiten des Ausbaus der Windenergie intensiv befasst und in einem breit angelegten Planungs- und Partizipationsprozess mit entsprechenden Fachgutachten die Gegebenheiten umfassend geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in Dortmund der Ausbau der Windenergie nur sehr eingeschränkt möglich wäre. Aus diesem Grund fasste der Rat der Stadt am 23.05.2019 den Beschluss, die Einleitung eines Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes zu unterlassen und somit keine zusätzlichen Konzentrationsflächen zu den bereits bestehenden Flächen für Windenergie darzustellen.

Perspektivisch ist es durchaus möglich, dass durch Änderungen im Planungsrecht aber auch durch technischen Fortschritt das Potenzial der Windenergiegewinnung erhöht werden könnte. Nach heutigem Stand kann dem Bestreben, die Energiegewinnung in Dortmund mit Hilfe des Windes zu steigern, in erster Linie durch Repowering (ersetzen von alten Windenergieanlagen durch leistungsstärkere Windenergieanlagen) entsprochen werden.

Parallel erarbeitete das Umweltamt zahlreiche Strategien, um den Klimaschutz voranzutreiben. Dazu sind im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 Maßnahmen formuliert.

Auf Bundes- und Landesebene wurden zwischenzeitlich weitreichende Veränderungen bei der planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen vorgenommen. Zur Umsetzung der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben sollen mit der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr sogenannte Windenergiebereiche im Regionalplan Ruhr festgelegt werden. Ob auch auf Dortmunder Stadtgebiet Windenergiebereiche festgelegt werden, bleibt abzuwarten (Abschluss des Änderungsverfahrens voraussichtlich Ende 2025).

Weitere Informationen

Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt

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