Ausbildungs- und Arbeitsmigration (38/2)
In der Abteilung für Ausbildungs- und Arbeitsmigration des Amtes für Migration werden alle aufenthaltsrechtlichen Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die zum Zwecke der Ausbildung, des Studiums, der Erwerbstätigkeit oder im Rahmen von Freizügigkeit in Dortmund aufhältig sind. Des Weiteren ist die Abteilung zentral für die Bearbeitung von Visaverfahren in Zusammenarbeit mit den deutschen Auslandsvertretungen verantwortlich.
Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:
Services
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Einreise & Beschäftigung (38/2-1)“. Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Online-Service
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Ausbildung & Studium (38/2-2)" Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Online-Service
Wir informieren Sie zum Thema Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU). Mehr Details – hier.
Online-Service
Themen
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Kontakt
Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)
Kontaktformular – Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)
Telefon: +49 231 50-25875
Ausbildung & Studium (38/2-2)
Kontaktformular – Ausbildung & Studium (38/2-2)
Telefon: +49 231 50-25875
Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)
Online-Service - Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)
| Nachname | Telefon |
|---|---|
| A-An | +49 231 50-29865 |
| Ao-Be | +49 231 50-16358 |
| Bf-D | +49 231 50-28649 |
| E-Fa | +49 231 50-27686 |
| Fb-Hr | +49 231 50-22356 |
| Hs-K | +49 231 50-28658 |
| L-Mi | +49 231 50-28683 |
| Mj-Pn | +49 231 50-27174 |
| Po-S | +49 231 50-28648 |
| T-Z | +49 231 50-27671 |
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.