Elternbeiträge und Kindertagespflege
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule ist ein monatlicher Elternbeitrag per Bankeinzug zu entrichten. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist an dieser Stelle verpflichtend. Grundlage zur Beitragserhebung ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung.
Eltern, oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, haben dem Jugendamt Dortmund zur Ermittlung des Elternbeitrages Ihre Jahresbrutto-Einkommen anzugeben.
Nähere Informationen zu den Themen Elternbeiträge und Kindertagespflege finden Sie auf den Seiten des Jugendamtes.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.
Links
Unterlagen
Für die erstmalige Festsetzung des Elternbeitrages reicht die „Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen“ aus.
Für die Überprüfung des festgesetzten Elternbeitrages sind Einkommensnachweise aus dem entsprechenden Kalenderjahr vorzulegen.
Hinweis: Einzureichende Unterlagen sind in Kopie mitzubringen. Kopien können vor Ort nicht vorgenommen werden.
Stadt Dortmund - Jugendamt - Elternbeiträge - und Kindertagespflege
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
Einzureichende Unterlagen sind in Kopie mitzubringen.
Kopien können vor Ort nicht vorgenommen werden.
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Montagbis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Innerhalb der Öffnungszeiten kann es zu Schwierigkeiten in der telefonischen Erreichbarkeit kommen.
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