Service

Unterbringung von Flüchtlingen

persönlich

Persönliche Vorsprache möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt möglich.

Unterbringung der Dortmund zugewiesenen Flüchtlinge in einem Übergangsheim.

Wenn Sie als Geflüchtete Person oder Asylbewerber*in der Stadt Dortmund zugewiesen wurden, erhalten Sie eine Unterkunft in einem Übergangswohnheim. Ein Übergangswohnheim ist eine Gemeinschaftsunterkunft, in der Ihnen möblierte Räume zur Verfügung gestellt werden. Größe und Anzahl der Räume sind abhängig von der Anzahl Ihrer Familienangehörigen. Küche, Bäder und Sanitärbereich und sonstige Aufenthaltsräume sind Gemeinschaftseinrichtungen für Sie und die anderen Bewohner*innen.

Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen Wohnen

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

Die Satzung steht Ihnen hier als PDF Datei zur Verfügung.

Informationsblätter

Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:

  • Pass
  • Zuweisungsbescheid
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • aktuelle Kontoauszüge
  • Nachweis über bisherige Aufenthaltsorte
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönliche Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen des Sozialamtes abklären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.

Voraussetzungen

Sie haben eine Zuweisung nach Dortmund. Benötigt werden dann Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrem Aufenthaltsstatus und zum Stand Ihres Asylverfahrens. Auch sämtliche Unterlagen über etwaiges Einkommen und / oder Vermögen sind notwendig. Verfügen Sie über eigenes Einkommen oder Vermögen, wird eine Gebühr erhoben. Beziehen Sie Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz, ist die Gebühr in der Regel Bestandteil dieser Hilfe.

Rechtsgrundlagen

  • Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
  • Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Zentrales Wohnraum- und Belegungsmanagement, Verwaltung der Übergangseinrichtungen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund

Öffnungszeiten nach individueller Terminvereinbarung

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Weitere Services

Zur Service-Übersicht
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Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.

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Wir informieren Sie über anerkannte Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag. Formulare und Details zu Gebühren & Unterlagen – hier.

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Das Team Asyl & Bleiberechte (38/3-2) bearbeitet Angelegenheiten zu laufenden Asylverfahren oder negativ abgeschlossenen Asylverfahren. Mehr – hier.

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Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.

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Hier werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet. Mehr erfahren.

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Kontaktinformationen zum Team Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund.

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Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Ausbildung & Studium (38/2-2)" Kontaktformulare & Infoblätter – hier.

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Wir informieren Sie zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern aus finanziell schwachen Familien. Anträge und weitere Details – hier.

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Geflüchtete erhalten Beratung zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

Benötigen Sie Infos zum Kündigungsschutz für Schwerbehinderte? Das Integrationsamt prüft und schützt bei Kündigungen. Mehr Informationen – hier.

Bestattungskosten (Hilfe in anderen Lebenslagen)

Bei Todesfällen können Bestattungskosten ggf. vom Sozialamt Dortmund übernommen werden. Details, Voraussetzungen und Antragsformulare finden Sie hier.

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Suchen Sie Unterstützung und Kontrolle für Betreuungseinrichtungen in Dortmund? Die Dortmunder Heimaufsicht kümmert sich. Mehr Infos hier.

Dortmund-Karte

Die Dortmund-Karte im Scheckkartenformat ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen die vergünstigte Teilnahme an Freizeit- & Kulturveranstaltungen.

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