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Mobilitätsplanung

Neue H-Bahnstrecke "Dortmund Universität" – "Ortsmühle" – "Theodor-Fliedner-Heim"

Welche Ziele werden verfolgt?

Ziel der neuen H-Bahn-Strecke ist es, den Wissenschafts-Campus, künftig mit größerem FH-Standort, leistungsfähiger an das ÖPNV-Netz anzubinden und insbesondere zu den nordöstlichen Stadtteilen, die von der U42 erschlossen werden (Innenstadt Nord, Scharnhorst, Eving), eine schnellere Verbindung zu schaffen.

Weiteres Ziel ist eine schnelle, umsteigefreie ÖPNV-Verbindung vom östlichen, noch zu bebauenden Teilbereich des Konzeptes Campus 2030 zu Campus Süd, Technologiepark und Eichlinghofen herzustellen und die Station "Eichlinghofen H-Bahn" oder den Technologiepark besser an die FH und die Innenstadt anzubinden. Die engen Straßen der Ortsteile Klein Barop und Schönau sollen perspektivisch vom heute dichten Busverkehr (beinahe alle 6 Minuten) entlastet werden, indem eine der drei Buslinien 445, 447, 462 entbehrlich wird und vielleicht auch Bus-Shuttle-Verkehre, die heute zu Veranstaltungen eingesetzt werden, reduziert werden können.

Das Messezentrum mit seinem geplanten zusätzlichen Hallenbereich und neuem Eingang soll noch besser an das ÖPNV-Netz angebunden werden. Außerdem sollen neue Verbindungen zu Parkplätzen, beispielsweise an der Uni, geschaffen werden.

Was wurde bisher untersucht?

Verschiedene Strecken wurden mit dem Ziel untersucht, an die U42 (zwischen Grevel und Hombruch) anzuschließen. Die Anbindung sollte entweder am Stadtbahn-Bus-Knotenpunkt "Barop Parkhaus", an der Haltestelle "Am Beilstück" oder an der Station "Theodor-Fliedner-Heim" stattfinden. Simulationsrechnungen für die Fahrt über Barop Parkhaus ergaben zu viele Umwege für die Mehrzahl der Fahrgäste. Die Haltestelle "Am Beilstück" hätte einen größeren Umweg erfordert als der heutige Umstieg in den Bus am Haltepunkt "An der Palmweide".

Die H-Bahn über die Straße "An der Palmweide" zu führen, wurde als sehr konfliktträchtig angesehen, da die H-Bahn dort unmittelbar vor den Fenstern sehr vieler Anwohner*innen vorbeifahren würde. Ein Anschluss an der Haltestelle "Theodor-Fliedner-Heim" ermöglicht hingegen die schnellste Anbindung an die U42 und eröffnet zudem interessante Optionen, die H-Bahn auch für das Messezentrum zu nutzen oder später z.B. am DB-Haltepunkt "Signal-Iduna-Park" an die Züge in Richtung Sauerland anzuschließen.

Welche Züge sollen auf der neuen Strecke fahren?

Für die neue H-Bahnstrecke werden neue Fahrzeuge beschafft. Das Foto zeigt eine erste Studie, wie diese aussehen können. Die Züge sollen in Einfach- und Doppeltraktion, d.h. mit zwei Wagen, verkehren und in einem Grundtakt von 10 Minuten eingesetzt werden.

Die Züge könnten mit bis zu 100 Plätzen ähnlich viele Plätze bieten, wie der Düsseldorfer Skytrain.

Bild: DSW 21
Zu sehen ist das Modell einer Schwebebahn.
Designentwurf für die neue Fahrzeuggeneration der H-Bahnfahrzeuge
Bild: DSW 21

So könnte die erste Planung einer Strecke aussehen:

Bild: Stadt Dortmund
Eine Karte mit den Aufschriften von der Universität, der Ortsmühle und dem Theodor-Fliedner-Heim.
Die neue H-Bahn Trasse zwischen S-Bahn S1 und Stadtbahn U42.
Bild: Stadt Dortmund

Die Trasse liegt zunächst als Korridor vor, in dem die Strecke vorgesehen ist, siehe Schaubild. Die zweigleisige Unterwegsstation "Ortsmühle" ermöglicht als Ausweichstelle auf der ansonsten eingleisigen Strecke bei Bedarf die Verdichtung zu einem 5-Minuten-Takt. Der Standort dieser Station ist so gewählt, dass ein Abzweig in Richtung Hombruch zum Verknüpfungspunkt "Barop Parkhaus" möglich ist. Die Teststrecke für das neue Automatisierungssystem soll zunächst vom Wissenschafts-Campus bis hierher führen.

Im weiteren Verlauf soll die Strecke die Gartenstadt Schönau umfahren und im Zuge der Rosemeyerstraße das dortige Gewerbegebiet überqueren.

Übersichtskarte, 380 KB, JPG

Wie werden Sie als Bürger*in informiert?

Im Verlauf der Planung werden Bürger*innen, Institutionen und Unternehmen ab 2026 mit Dialogveranstaltungen und anderen Formaten eingebunden.

In der Konkretisierung führt die Bezirksregierung Arnsberg ein Planfeststellungsverfahren nach §28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch und wägt die Belange aller Betroffenen rechtsverbindlich ab und gleicht sie ggf. aus.

Weiterführende Informationen zu den Beratungen und Beschlussfassungen für das Vorhaben:

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