• Ein Gebäudeeingang mit Besuchertresen. Im Vordergrund laufen zwei verschwommene Personen.

    Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

    Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration von zugezogenen Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

    weitere Informationen

    Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Allgemeiner Aufenthalt und Einbürgerung 38/4

In der Abteilung für allgemeinen Aufenthalt und Einbürgerung werden alle Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die einen befristeten Aufenthalt aus familiären Gründen besitzen oder einen unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis). Außerdem ist die Abteilung verantwortlich für die Information und Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung sowie Staatsangehörigkeitsausweise.
Im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa zu touristischen Zwecken bei deutschen Auslandsvertretungen, kann hier auch die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beantragt werden.

Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams bzw. Aufgaben:

Services

Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Bearbeitung der Anliegen von Ausländer*innen in Besitz eines Aufenthaltstitel aus familiären Gründen oder Niederlassungserlaubnis. Kontaktinfo hier.

Online-Service

Einbürgerung (38/4-2)

Eine Übersicht zu den Aufgaben im Rahmen der Einbürgerung finden Sie hier. Anträge, Informationsblätter, Kontaktinfo & Details zu Gebühren – hier.

Online-Service

Information Einbürgerung (38/4-3)

Kontakt zum Team Information zur Einbürgerung (38/4-3) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund

Online-Service

Themen

Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Einbürgerung (38/4-2)

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Information Einbürgerung (38/4-3)

Im Team Information Einbürgerung (38/4-3) werden Anliegen bearbeitet, die sich auf bereits laufende Einbürgerungsverfahren – ein persönliches Aktenzeichen muss vorliegen – beziehen.

Kontakt

Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Kontaktformular – Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Telefon: +49 231 50-10789

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Online-Service - Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Einbürgerung (38/4-2)

Kontaktformular – Einbürgerung (38/4-2)

Information Einbürgerung (38/4-3)

Mehr zum Thema

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Erwerbstätigkeit

Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen

Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Information Einbürgerung (38/4-3)

Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).

Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.