Parken
Bewohnerparkzonen
Allgemeines zu Bewohnerparkzonen
Die Beeinträchtigung des Wohnumfelds durch den Kraftfahrzeugverkehr ist eine der Ursachen dafür, dass die Bevölkerung aus den innerstädtischen Wohnbereichen an den Stadtrand oder in das Umland abwandert.
Hinzu kommen die Parkprobleme der Bewohner*innen dieser citynahen, überwiegend gründerzeitlich geprägten Wohnquartiere. Diese Wohnquartiere weisen eine hohe Wohndichte auf und berücksichtigen aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit weder das Verkehrsaufkommen noch die damit einhergehende Parkraumnachfrage der heutigen Zeit.
Ziel der Bewohnerparkbevorrechtigung ist es, die Parkprobleme der Bewohner*innen dieser Quartiere zu verringern und das Wohnumfeld zu attraktivieren, indem Parksuchverkehre reduziert werden.
Hierzu hat der Rat der Stadt Dortmund bereits in den 1980er Jahren beschlossen, Bewohnerparkzonen (früher: Parklizenzzonen) in den Wohnquartieren rund um die Dortmunder City (sog. Citykragen) einzuführen.
Das Problem mit den Stellplätzen im Quartier
Die vorhandenen Stellplätze im Quartier sind tagsüber häufig von gebietsfremdem Langzeitparken belegt. Deshalb finden weder Bewohner*innen noch Geschäftskund*innen und Besucher*innen der quartiersansässigen Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe einen freien Stellplatz.
Wenn es also gelingt, gebietsfremdes Langzeitparken aus dem Quartier zu verdrängen, werden zum einen Parksuchverkehre und die damit verbundenen höheren Umweltbelastungen wie Lärm und Abgase reduziert. Zum anderen erhöhen sich in gleichem Maße die Chancen der Bewohner*innen, einen freien Stellplatz wohnungsnah zu finden.
Es bedeutet jedoch nicht, dass für jede*n Inhaber*in eines Bewohnerparkausweises ein fester Stellplatz im Straßenraum reserviert wird.
Warum eine Bewohnerparkzone?
Da öffentliche Straßen dem Gemeingebrauch gewidmet sind, stehen öffentliche Stellplätze zunächst allen Nutzer*innengruppen (Bewohner*innen, Besucher*innen, Beschäftigten) gleichermaßen zur Verfügung. Maßnahmen zur Bewohnerparkbevorrechtigung können nur in abgegrenzten Bewohnerparkzonen getroffen werden. Diese dürfen in städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel eingerichtet werden und eine maximale Ausdehnung von ca. 1000 Metern haben
Die Instrumente zur Regelung
Innerhalb einer Bewohnerparkzone bleibt die vorhandene Stellplatzzahl im Regelfall unverändert, da der Straßenraum nicht nur als Abstellanlage für Kfz dienen soll.
Maximal 50 % der öffentlichen Stellplätze dürfen tagsüber ausschließlich für Bewohner*innen reserviert werden. Auf diesen Stellplätzen dürfen nur von Bewohner*innen mit
Wer darf auf welchen Stellplätzen parken?
Die öffentlichen Stellplätze in einer Bewohnerparkzone werden einer der Stellplatzarten zugeordnet, die im Folgenden näher erläutert werden. Schilder machen die jeweiligen Parkregelungen kenntlich.
Bewohnerstellplätze
Diese Stellplätze sind für Bewohner*innen mit einem Parkausweis der jeweiligen Bewohnerparkzone reserviert. Hier dürfen also nur Bewohner*innen mit einem Parkausweis der jeweiligen Bewohnerparkzone parken. Es gibt keine zeitliche Parkdauerbegrenzung. Diese Reservierung gilt immer, an allen Tagen des Jahres. Der Bewohnerparkausweis ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Stellplätze an Parkscheinautomaten ohne Bewohnerparkvorrecht
Innerhalb des Bewirtschaftungszeitraumes, der auf dem Parkscheinautomaten genannt ist, können hier Gebietsfremde, Besucher*innen und Bewohner*innen kostenpflichtig parken (z.B. Montag bis Samstag von 7 bis 19 Uhr). Die auf dem Parkscheinautomaten angegebene Parkgebühr und Höchstparkdauer (z.B. 120 Minuten) sind zu beachten. Außerhalb des Bewirtschaftungszeitraums ist das Parken für alle kostenfrei und zeitlich unbegrenzt erlaubt.
Stellplätze an Parkscheinautomaten mit Bewohnerparkvorrecht
An einigen Parkscheinautomaten haben Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis des jeweiligen Quartiers ein sogenanntes „Bewohnerparkvorrecht“. Das bedeutet, dass sie auch innerhalb des Bewirtschaftungszeitraums kostenfrei und zeitlich unbegrenzt auf diesen Stellplätzen parken dürfen. Diese Stellplätze sind durch eine Zusatzbeschilderung „Bewohner mit Parkausweis ….. frei“ gekennzeichnet. Alle anderen müssen die Bewirtschaftungsregeln beachten. Der Bewohnerparkausweis ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Stellplätze mit Parkscheibe ohne Bewohnerparkvorrecht
Auf den Stellplätzen, die mit Parkscheibe bewirtschaftet sind, können Gebietsfremde, Besucher*innen und Bewohner*innen kostenfrei parken, wenn sie gut sichtbar eine Parkscheibe im Fahrzeug auslegen. Die Parkhöchstdauer, die auf der Beschilderung angegeben ist, muss beachtet werden (z.B. 2 Stunden).
Stellplätze mit Parkscheibe mit Bewohnerparkvorrecht
Auf einigen Stellplätzen, die mit Parkscheibe bewirtschaftet sind, haben Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis des jeweiligen Quartiers ein sog. „Bewohnerparkvorrecht“. Dies bedeutet, dass sie zeitlich unbegrenzt auf diesen Stellplätzen parken können und die Parkhöchstdauer nicht zu beachten brauchen. Diese Stellplätze sind durch eine Zusatzbeschilderung „Bewohner mit Parkausweis ….. frei“ gekennzeichnet. Alle anderen müssen die Höchstparkdauer beachten. Der Bewohnerparkausweis ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen
Unbewirtschaftete Stellplätze
Auf den unbewirtschafteten Stellplätzen können Gebietsfremde, Besucher*innen und Bewohner*innen kostenfrei und zeitlich unbegrenzt parken.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis? Was kostet dieser?
Einen
Sie haben Anspruch auf die Erteilung eines Bewohnerparkausweises, wenn Sie in dem jeweiligen Quartier mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sie erhalten einen Bewohnerparkausweis für ein auf Sie als Halter*in zugelassenes, oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Fahrzeug. Für Sonderfälle (z.B. Car-Sharing, wechselnde Kennzeichen) gelten Sondervorschriften, über die Sie sich bei den Bürgerdiensten informieren können.
Die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und betragen z.Zt. 30,70 Euro jährlich oder 20,50 Euro halbjährlich. Fragen zu Ausnahmefällen (verlorener Parkausweis, etc. ) können die Bürgerdienste beantworten.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Ausnahmegenehmigungen, die zum Parken in der Bewohnerparkzone berechtigen, können beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund beantragt werden.
Folgende Betroffene können eine Ausnahmegenehmigung beantragen bzw. sind bereits im Besitz einer Ausnahmegenehmigung:
1. Gewerbetreibende
Gewerbetreibende*r ist jede*r, die*der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige auf Dauer und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit wahrnimmt. Davon ausgenommen sind Freiberufler*innen und die Land- und Forstwirtschaft. Apotheker*innen gelten zwar als Freiberufler*innen, das Betreiben einer Apotheke gilt aber als Gewerbetätigkeit. Eine Ausnahmegenehmigung kann - nach Einzelfallprüfung - zum Parken im jeweiligen Bewohnerparkbereich am Betriebssitz erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird nur für ein Fahrzeug erteilt und kostet 120 Euro im Jahr.
Für die Bewohnerparkzone "City" werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Voraussetzungen:
- Die Ausnahmegenehmigung kann nur von Gewerbetreibenden beantragt werden,
- der Firmensitz des Gewerbebetriebs liegt im Bewohnerparkbereich,
- die*der Gewerbetreibende darf kein*e Bewohner*in des betroffenen Bewohnerparkbereich sein, in dessen Bereich der Firmensitz liegt,
- es ist kein eigener Stellplatz am Firmensitz oder in der Nähe des Betriebs vorhanden und kann auch nicht angemietet werden.
- zur Gewerbeausübung ist ein Parkplatz in der Nähe des Betriebs zwingend notwendig,
2. Handwerker*innen mit Ruhrgebietsparkausweis können während der Ausübung ihrer Tätigkeit in Bewohnerparkzonen parken.
3. Ambulante Dienste mit Ausnahmegenehmigung können während der Ausübung ihrer Tätigkeit in Bewohnerparkzonen parken.
4. Ärzt*innen mit Ausnahmegenehmigung gem. Ärzteerlass.
5. Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder Blinde können ihr Fahrzeug mit dem internationalen blauen oder dem nationalen orangefarbenen Parkausweis bis zu drei Stunden auf Bewohnerstellplätzen in allen Bewohnerparkzonen parken. Die Parkausweise können bei den Bürgerdiensten Innenstadt, Stadthaus beantragt werden, bei der Antragstellung ist u.a. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
Allgemeine Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen können Sie beim Tiefbauamt telefonisch unter der Telefonnummer
Der Weg zu einer Bewohnerparkzone
- Die Verwaltung wird von der zuständigen Bezirksvertretung beauftragt, die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zu untersuchen
- Durchführung von Voruntersuchungen (Auslastungserhebungen)
- Entwurf eines Bewohnerparkkonzeptes und verwaltungsinterne Abstimmung
- Einbringen des Konzepts in die zuständige Bezirksvertretung mit Beschluss zur Bürgerversammlung
- Der Entwurf wird den Bewohner*innen in einer Bürgerversammlung vorgestellt
- Mit Anregungen aus der Informationsveranstaltung wird ein Bewohnerparkkonzept erstellt
- Verwaltungsinterne Abstimmung des Bewohnerparkkonzeptes
- Die Bezirksvertretung, Ausschüsse und der Rat beraten über die Einführung des Konzepts
Wenn die Gremien und der Rat die Einführung der Bewohnerparkzone beschließen:
- Markierungs- und Beschilderungsarbeiten
Informationsschreiben an die Bürger und Beginn der Ausgabe der Parkausweise
Zusätzliche Erläuterungen
Anhänger, auch Wohnwagen dürfen max. zwei Wochen auf den unbewirtschafteten Stellplätzen abgestellt werden.
Besucher*innen erhalten keinen separaten Besucherausweis, sondern können ihr Fahrzeug an einem freien oder bewirtschafteten Stellplatz abstellen. An einem bewirtschafteten Stellplatz muss eine Parkscheibe ausgelegt, bzw. ein Parkschein gekauft werden. Die jeweilige Höchstparkdauer ist zu beachten.
Bewirtschaftungszeiträume sind auf den Parkscheinautomaten oder der Beschilderung zur Parkscheibenregelung vermerkt. Dies gilt für die tägliche Betriebszeit (z.B. "8 bis 18 Uhr"), die wöchentliche Betriebszeit (z.B. "Werktags") und die Höchstparkdauer (z.B. "3 Std.").
Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis dürfen auf allen Stellplätzen im Quartier kostenfrei und ohne zeitliche Einschränkung parken.
Bewohnerparkausweis beantragen, verloren melden oder vor Ablauf zurückgeben, bitte nehmen Sie Kontakt mit den Bürgerdiensten auf.
Bewohnerparkausweise sind nur in den Quartieren gültig, für die sie ausgestellt wurden.
Gewerbetreibende, die nicht in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen, erhalten keine Sonderparkberechtigung. Sie können ihr Fahrzeug an einem freien oder bewirtschafteten Stellplatz abstellen. Die Bewirtschaftungsregeln sind zu beachten.
Handwerker*innen, die nicht in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen, erhalten keine Sonderparkberechtigung. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Transport schwerer Gegenstände) kann der
Für Mofas, Mopeds, Motorroller oder Motorräder kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden. Da die StVO beim Parken nicht zwischen Zweirädern und Pkws unterscheidet, ist zu beachten, dass nach den Bestimmungen der StVO das Gehwegparken auch für Zweiräder nur dort erlaubt ist, wo es durch Beschilderung oder Parkflächenmarkierung freigegeben ist.
Quads hingegen werden Pkws gleich gestellt, hierfür wird ein Bewohnerparkausweis benötigt.
Bewohnerparkzonen in der Übersicht
Übersicht über die Zonen
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat angesichts der zunehmenden Parkraumnot für Bewohner*innen der citynahen Wohnquartiere ein Konzept zur Untersuchung von 21 Quartieren mit dem Ziel erarbeitet, dort Bewohnerparkzonen einzurichten.
Die Umsetzung dieses Konzeptes in vier Realisierungsstufen hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen. Nach Abschluss der ersten Realisierungsstufe wird die Zuordnung der verbleibenden Quartiere zu den anderen Realisierungsstufen neu bewertet. In 2018 wurden mit den Voruntersuchungen für drei Quartiere aus der ersten Prioritätsstufe begonnen.
Weingartenstraße
Für den Straßenzug Weingartenstraße / Am Remberg bis zur Einmündung Steinkühlerweg wird eine neue Bewohnerparkzone eingerichtet. Die soll die Bewohner*innen des Straßenzuges bei der Parkplatzsuche bevorrechtigen. Die neuen Regeln treten voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft.
Gerichtsviertel
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung vom 12.12.2013 die Einführung der Bewohnerparkzone "Gerichtsviertel" beschlossen. Die Umsetzung erfolgte zum 1.10.2014.
Die Bewohnerparkausweise können bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund beantragt werden.
Mühlenstraße
Im Rahmen des Förderprojektes „
Geschwister-Scholl-Straße
Für das Quartier „Geschwister-Scholl-Straße“ ist im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" ein Bewohnerparkkonzept entwickelt worden. Hier sollen Parksuchverkehr und die damit in Zusammenhang stehenden Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert werden, indem Pendler*innen auf andere, umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen. Die Bewirtschaftungsmaßnahmen sind am 14.11.22 in Kraft getreten.
Durch diese Bewohnerparkzone ändert sich die Abgrenzung der Bewohnerparkzone „City“, deren neue Abgrenzung dem Abschnitt „City“ zu entnehmen ist.
City
Die Bewohnerparkzone "City" ist die erste Bewohnerparkzone Dortmunds und besteht seit 1981. Sie umfasst grob beschrieben den Bereich innerhalb des Walls und auch teilweise die Außenkante des Walls. Mit der Einführung der Bewohnerparkzone „Geschwister-Scholl-Straße“ sind die Außenkanten des Burgwalls und des Schwanenwalls (teilweise) nun der Bewohnerparkzone „Geschwister-Scholl-Straße“ zugeordnet worden. Die genaue Abgrenzung ist dem Lageplan zu entnehmen. Im Bereich „City“ sind alle öffentlichen Stellplätze bewirtschaftet, es werden hier keine Bewohnerstellplätze reserviert. Inhaber*innen eines Bewohnerparkausweises "City" sind von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten befreit und können ihr Fahrzeug dort zeitlich unbegrenzt und kostenfrei parken. Die Bewohnerparkausweise können bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund beantragt werden.
Ein Lageplan der Bewohnerparkzone „City“ bei deren Einführung in 1981 ist hier einzusehen:
Klinikviertel
seit 1987
Hörde
Die Bewohnerparkzone "Hörde" besteht seit 1987. Mit Beschluss der Bezirksvertretung Hörde vom 17. September 2013 ist die Abgrenzung der Zone erweitert worden.
Die Parkregelungen sowie die Ausgabebedingungen für Bewohnerparkausweise gelten hier genauso wie in den Innenstadtbezirken.
Die Bewohnerparkausweise können bei der Bezirksverwaltungsstelle in Hörde beantragt werden.
Chemnitzer Straße
Die Bewohnerparkzonen Chemnitzer Straße I-IV bestehen seit 1996. Durch aktuelle Planungen wie den
Die vier Zonen werden zu einer Zone zusammengefügt. Am 23.01.2024 konnten sich Anwohner*innen bei einer Infomesse über die aktuellen Planungen informieren und Anregungen für das Konzept einbringen. Die Einladung wurde als Hauswurfsendung an die betroffenen Haushalte verteilt.
Joseph-Scherer-Straße
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hat in ihrer Sitzung am 16.06.2015 die Verwaltung damit beauftragt, die Bewohnerparkzone "Joseph-Scherer-Straße" einzurichten.
Die Bewohnerparkregelungen traten am 01.01.2016 in Kraft, ein aktueller Lageplan der Bewohnerparkzone kann heruntergeladen werden.
Die Bewohnerparkausweise können bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund beantragt werden.
Gutenbergstraße
Aufgrund der Lage zwischen den Bewohnerparkzonen "City", "Klinikviertel" und "Chemnitzer Straße", sowie der unmittelbaren Citynähe kommt der Einführung einer Bewohnerparkzone "Gutenbergstraße" hohe Bedeutung zu.
Ein Bewohnerparkkonzept wurde am 04.11.2019 von der Bezirksvertretung Innenstadt-West beschlossen.
Die Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Bewohnerparkzone „Gutenbergstraße“ sind am Dienstag, dem 02. November 2021 in Kraft getreten. Die Bewohnerparkausweise können bei den Bürgerdiensten beantragt werden, Ausnahmegenehmigungen sind beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund zu beantragen.
Löwenstraße
Das Quartier "Löwenstraße" liegt in unmittelbarer Citynähe und im Bereich mehrerer Dienstleistungsbetriebe. Hier herrscht hoher Parkdruck, der u.a. durch Beschäftigte und Besucher*innen verursacht wird.
Die Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Bewohnerparkzone „Löwenstraße“ sind am Dienstag, dem 02. November 2021 in Kraft getreten. Die Bewohnerparkausweise können bei den Bürgerdiensten beantragt werden, Ausnahmegenehmigungen sind beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund zu beantragen.
Hainallee
Das Quartier "Hainallee" liegt zwischen dem Südbad und dem Rheinlanddamm (B1). Durch Citynähe und Dienstleistungsbetriebe im Quartier wird auch hier von Beschäftigten und Besucher*innen hoher Parkdruck durch die Inanspruchnahme kostenfreier Parkmöglichkeiten im Straßenraum verursacht. Ein Bewohnerparkkonzept wurde am 04.05.2021 von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschlossen.
Die Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Bewohnerparkzone "Hainallee" trat am 27.10.23 in Kraft.
Westerbleichstraße
Das Quartier "Westerbleichstraße" liegt nördlich des Hauptbahnhofs in unmittelbarer Nähe zur City. Einzelhandelsnutzungen in der City sind von einem Teilbereich des Quartiers fußläufig gut zu erreichen, so dass kostenfreies Parken in dem Quartier auch für Citybesucher*innen attraktiv ist. Zudem tragen die im Quartier ansässigen Verwaltungen durch deren Beschäftigte und Besucher*innen sowie die im Quartier ansässigen städtischen Freizeit- und Sporteinrichtungen durch deren Besucher*innen auch zum Parkdruck im Quartier bei.
Zwischen dem 17.08.21 und dem 05.09.21 hatten die Bewohner*innen des Quartiers Gelegenheit, Anmerkungen zu einem ersten Entwurf des Bewohnerparkkonzeptes abzugeben. Das hieraus entwickelte Bewohnerparkkonzept wird der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Anschluss erfolgt die Einrichtung der Bewohnerparkzone durch das Tiefbauamt.
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Bewohnerparkzonen
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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