Radverkehr
Radverkehr verstehen – Regeln für ein gutes Miteinander
Ob auf dem Rad, zu Fuß oder im Auto – ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr braucht klare Regeln und gegenseitiges Verständnis. Auf dieser Seite werden lokale Besonderheiten und wichtige Verkehrsregeln rund ums Fahrrad erklärt – einfach, praxisnah und mit Beispielen aus Dortmund. So wird das Radfahren für alle sicherer und entspannter. Neue Inhalte folgen regelmäßig!
Radwege - Wann und wie müssen sie genutzt werden?
Diese kurze Übersicht mit Beispielen aus Dortmund soll zentrale Fragen zur Benutzungspflicht von Radwegen beantworten und Klarheit im Vorschriftendickicht schaffen.
Wenn ein Radweg mit einem blauen Radweg-Schild ausgewiesen wird, muss ich ihn dann auch benutzen?
Ja! Alle Radwege, die mit einem der folgenden Schilder ausgewiesen werden, sind benutzungspflichtig und müssen im Normalfall auch benutzt werden. Das gilt, wenn der Radweg straßenbegleitend verläuft und benutzbar ist.
Ausnahme:
Der Weg ist nicht befahrbar (z. B. durch falsch parkende Autos), dann darf ausnahmsweise auf der Straße gefahren werden.
Was ist mit Wegen, die wie Radwege aussehen, aber nicht beschildert sind?
Die blau-weiße Radwegbeschilderung zeigt an, dass der Weg von Radfahrenden und E-Scooter-Fahrenden genutzt werden muss. Daneben gibt es auch sogenannte nicht benutzungspflichtige Radwege. Diese unterscheiden sich oft in der Oberfläche vom Gehweg, z. B. durch eine rote Färbung oder Pflasterung. Häufig sind zudem Fahrradsymbole, markierte Linien oder Pflasterstreifen aufgebracht, die den Weg in zwei Bereiche unterteilen. Solche Wege sind jedoch nicht mit einem der drei offiziellen Radweg-Schilder gekennzeichnet.
Nicht benutzungspflichtige Radwege dürfen benutzt werden, müssen es aber nicht. Radfahrende können also selbst entscheiden, ob sie lieber auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg unterwegs sein möchten.
Die Radwege entlang der Märkischen Straße, der Schützenstraße und der Evinger Straße sind in weiten Teilen nicht benutzungspflichtig. Radfahrende dürfen hier auch auf der Fahrbahn fahren.
Nicht benutzungspflichtige Radwege
Wann darf ich auf einem Radweg in beiden Richtungen fahren?
Radwege sind nur für eine Fahrtrichtung vorgesehen. Das gilt grundsätzlich für alle Radwege. Autofahrende rechnen nicht damit, dass Radfahrende von beiden Seiten kommen können.
- Ausnahme: Ein Radweg ist für das Befahren in beiden Fahrtrichtungen zugelassen. Dann wird die Gegenrichtung durch ein Radweg-Schild ausgewiesen. An Einmündungen wird dann mit einem Schild darauf hingewiesen, dass Fahrräder aus beiden Richtungen kommen können. Der Radwall zwischen Bornstraße und Adlerturm ist beispielweise im Zweirichtungsverkehr zu befahren, damit langwierige Querungen des Walls vermieden werden können.
- Linksseitige Radwege können durch die alleinige Beschilderung mit dem „Radverkehr frei“-Schild als nicht benutzungspflichtige linke Radwege freigegeben werden.
Ein gemeinsames Video der Polizei und der Stadt Dortmund macht auf die Gefahren aufmerksam, die entstehen, wenn Radwege entgegen der Fahrtrichtung genutzt werden:
Zweirichtungsverkehr auf Radwegen
Was bedeuten die unterschiedlichen Markierungen auf der Fahrbahn?
Es gibt zwei verschiedene Arten der Markierung: Radfahrstreifen und Schutzstreifen.
Der Radfahrstreifen wird mit dem Radweg-Schild ausgewiesen und gilt als „markierter Radweg“. Damit ist er dem Radverkehr vorbehalten und muss benutzt werden. Mit einer breiten durchgezogenen Linie wird er markiert.
Auch der Schutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten, darf aber im Bedarfsfall - also nur ausnahmsweise und nur kurz - mit Autos befahren werden. Halten und Parken ist sowohl auf Schutz- als auch auf Radfahrstreifen verboten. Die Markierung erfolgt mit einer schmalen gestrichelten Linie.
Radfahrstreifen & Schutzstreifen
Darf ich auch auf Gehwegen und Fußgängerzonen fahren?
Kinder unter acht Jahren dürfen auf dem Gehweg oder einem baulichen Radweg fahren, sie dürfen jedoch nicht auf der Fahrbahn fahren. Kinder dürfen bis zum zehnten Lebensjahr auch noch auf dem Gehweg fahren, können aber schon die Fahrbahn benutzen. Für Radfahrende über zehn Jahren ist es verboten, Gehwege sind dem Fußverkehr vorbehalten.
- Ausnahme: Sie begleiten ein Kind bis 8 Jahre, welches auf dem Gehweg fährt. Dann darf eine Begleitperson, die mindestens 16 Jahre alt ist, ebenfalls auf dem Gehweg mit dem Kind gemeinsam radeln.
- Ausnahme: Gehwege, die für die Benutzung mit dem Fahrrad zugelassen werden, sind mit dem Schild „Radverkehr frei“ besonders gekennzeichnet. Radfahrende müssen hier besonders vorsichtig sein, da sie zu Gast auf einem Gehweg sind, und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Ausnahme: Gehwege können auch mit den Sinnbildern „Fußverkehr“ und „Radverkehr“ (getrennt durch einen waagerechten Strich) markiert sein. Hier darf Rad gefahren werden, es gibt aber keine Benutzungspflicht. Radfahrer dürfen mit angemessener Geschwindigkeit fahren.
Gehwege und Fußgängerzonen per Rad
Fahrradstraßen in Dortmund: Gemeinsam sicher mobil
Dortmund fördert nachhaltige Mobilität durch Fahrradstraßen und Fahrradzonen. Radfahrende und E-Scooter haben hier Vorrang. Autos und Motorräder sind nur erlaubt, wenn dies durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.
Mit der Möglichkeit, nebeneinander zu fahren und der Maßgabe, dass Radfahrende das Tempo auch für den Kfz-Verkehr vorgeben, bieten Fahrradstraßen mehr Komfort und Sicherheit für den Radverkehr im Alltag und in der Freizeit.
Wer darf was?
Fahrräder & E-Scooter
- dürfen nebeneinander fahren
- geben das Tempo vor
Fußgänger*innen:
- nutzen Gehwege
- dürfen die Fahrradstraße überall queren
Kraftfahrzeuge (inkl. S-Pedelecs):
- nur bei entsprechender Beschilderung erlaubt
- müssen das Tempo dem Radverkehr anpassen (maximal 30 km/h)
- überholen innerorts (nicht nur auf Fahrradstraßen) mit mindestens 1,50 m Sicherheitsabstand
- parken im Rahmen der üblichen Regelungen der StVO erlaubt, sofern nicht durch Beschilderung weiter eingeschränkt
Wer hat Vorfahrt?
- Grundsätzlich gelten auf Fahrradstraßen die allgemeinen Vorfahrtsregeln der Straßenverkehrsordnung. In Dortmund sind bislang alle Fahrradstraßen an Einmündungen so beschildert, dass der Verkehr auf ihnen Vorfahrt hat – entweder mit dem Verkehrszeichen „Vorfahrtstraße“ (Zeichen 306) oder dem Zeichen „Vorfahrt“ (Zeichen 301). Dem einfahrenden Verkehr wird mit dem Zeichen 205 („Vorfahrt gewähren“) angezeigt, dass die Vorfahrt beachtet werden muss.
Weitere Informationen finden Sie im
Beispiele aus Dortmund
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Stab Fuß- und Radverkehr
Anschrift und ErreichbarkeitAktuelle Informationen zur Baumaßnahme an der Provinzialstraße des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund
Informationen zur Beseitigung von nicht mehr zugelassenen Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Dortmund
Informationen aus dem Stadtplanung- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund zur H-Bahn-Direktvergabe.
Erfahren Sie mehr zu den Maßnahmen im Bezug auf das Projekt "Emissionsfreie Innenstadt" des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Aktuelle Informationen zu Umbaumaßnahmen am Stadtbahnbahnhof Münsterstraße, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund
Aktuelle Informationen zum Brückenprojekt an der Hildastraße, des Tiefbaumamtes der Stadt Dortmund
Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Masterplans Mobilität des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Informationen zu den Nahmobilitätskonzepten Brügmann- und Klinikviertel im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund.
Erfahren Sie mehr zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund.
LKW-Entlastungszone Dortmund seit 2006: Schwerlastverkehr nur für Lieferungen erlaubt. Reduziert Feinstaub und verbessert Verkehrssicherheit.
Der Hoesch-Hafenbahn-Weg führt vom Phoenixsee bis zur Max-Eyth-Straße. Der zweite Abschnitt verläuft zwischen Max-Eyth-Straße und Am Zehnthof.
Informationen über die gesamte Historie der Stadtbahn in der Stadt Dortmund
Informationen zum Projekt NOX-Block
Infos zum Forum Emissionsfreier Lieferverkehr als Teil des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" des Stadtplanungs- & Bauordnungsamtes Dortmund.
Aktuelle Informationen zum Brückenprojekt Lange Straße, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund