Aufenthaltsbeendigung und Rückkehr (38/5)
Die Abteilung Aufenthaltsbeendigung ist aufenthaltsrechtlich zuständig für alle ausländischen Staatsangehörigen, die über kein Aufenthaltsrecht (mehr) verfügen beispielsweise für Personen nach negativem Ausgang des Asylverfahrens oder Personen, die illegal eingereist sind oder deren bisheriger Aufenthaltszweck entfallen ist. Zudem werden in der Abteilung auch Ausweisungsverfahren in Fällen von straffälligen ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet. Die Abteilung ist zentral für die Planung und
Durchführung von Abschiebungen für das Amt für Migration zuständig.
Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:
Services
Hier werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet. Mehr erfahren.
Online-Service
Kontaktinformationen zum Team Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund.
Online-Service
Themen
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Im Team Aufenthaltsbeendigung EU und Außendienst werden Verfahren im Zusammenhang mit der Aberkennung des Freizügigkeitsrechts sowie Täuschungs- und Missbrauchshandlungen im Bezug zum Freizügigkeitsrecht bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.
Kontakt
Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
Kontaktformular – Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
| Nachname | Telefonnummer |
|---|---|
| A | +49 231 50-27317 |
| B, Ci-Cz | +49 231 50-16351 |
| C-Ch, E-G, Q | +49 231 50-29855 |
| D, T | +49 231 50-16350 |
| H, P | +49 231 50-27386 |
| I-Ke | +49 231 50-23883 |
| M-N | +49 231 50-29633 |
| R | +49 231 50-27364 |
| O, S | +49 231 50-24478 |
| Kf-L | +49 231 50-27313 |
| U-Z | +49 231 50-16100 |
Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)
Kontaktformular – Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.