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Nordstadt stärken – Haus für Haus

Chancen einer Gestaltungs- und Erhaltungssatzung im Südlichen Nordmarktquartier

Im Südlichen Nordmarktquartier gibt es viele Häuser mit ansprechender und historisch wertvoller Architektur. Diese Stärken sollen künftig besser zur Geltung kommen. Die Stadt Dortmund prüft daher eine Gestaltungs- und städtebauliche Erhaltungssatzung. Ein Infoabend zum Thema findet statt am Donnerstag, 16. Oktober, ein Stadtspaziergang im Quartier am Freitag, 17. Oktober.

Montage von zwei gezeichneten Figuren in ein Foto einer Straße mit Altbauten und großen Bäumen.
Bild: Foto: Roland Gorecki / Montage: Reicher Haase Assoziierte
Zusammen mit Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden betrachtet die Stadt Dortmund die Chancen einer Gestaltungssatzung oder städtebaulichen Erhaltungssatzung im Südlichen Nordmarktquartier.
Bild: Foto: Roland Gorecki / Montage: Reicher Haase Assoziierte

In der Nordstadt stammen viele Gebäude aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. Sie werden als Gründerzeithäuser oder Jugendstilhäuser bezeichnet. Diese Gebäude sind aufwändig und ansprechend gestaltet. Im guten Zustand sind sie ein großer Gewinn für das Stadtbild. Auch viele jüngere Gebäude etwa aus der Nachkriegszeit sind mit ihren typischen Gestaltungselementen der 1950er- und 1960er-Jahre historisch wertvoll und erhaltenswert. Diese architektonisch wertvolle Bebauung ist eine oft übersehene Stärke der Nordstadt.

Die Stadterneuerung rückt diese baulichen Vorzüge 2025 in den Fokus, unter dem Motto: "Nordstadt stärken – Haus für Haus". Gemeinsam mit den Eigentümer*innen und Pächter*innen im Südlichen Nordmarktquartier möchte sie die Qualitäten der dortigen Architektur besser zur Geltung bringen. Denn ein ansprechenderes Stadtbild verbessert die Lebensqualität in einem Viertel. Auch Immobilieneigentümer *innen und Gewerbetreibende der lokalen Wirtschaft profitieren von einem attraktiveren Umfeld.

Deshalb gibt bereits das Hof- und Fassadenprogramm, aus dem für geeignete Immobilien Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der Kosten für verschiedene Maßnahmen möglich sind. Seit Januar 2025 besteht zudem das städtebauliche Sanierungsgebiet "Südliches Nordmarktquartier" mit Steuervorteilen und Genehmigungspflichten für Immobilieneigentümer*innen sowie großen städtischen Investitionen. Für das gleiche Gebiet prüft die Stadt nun die Chancen von Gestaltungs- bzw. städtebaulichen Erhaltungssatzungen.

Erfahren Sie mehr und bringen Sie sich ein!

Die Stadterneuerung lädt alle Interessierten ein: Erfahren Sie mehr zu den Chancen einer Gestaltungs- und Erhaltungssatzung und bringen Sie sich ein! Besonders angesprochen sind Hauseigentümer*innen, Gewerbetreibende und Gastronom*innen.

Die nächste öffentliche Infoveranstaltung findet statt am Donnerstag, 16. Oktober 2025, ab 18 Uhr an der Münsterstraße 59 (Gemeindehaus St. Joseph). Hier stellen die Stadterneuerung und das beauftragte Planungsbüro RHA erstmals konkrete Straßenzüge vor, für die Regelungen angedacht sind.

Eine dazu passender öffentlicher Stadtspaziergang durch das Quartier findet am Freitag, 17. Oktober 2025, ab 16 Uhr statt. Treffpunkt ist der „Grüne Salon“ auf dem Nordmarkt.

Eine weitere Frage- und Diskussionsrunde speziell für Gewerbetreibende und Gastronom*innen wird Samstag, 18. Oktober 2025, um 16 Uhr angeboten, im Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50–58.

Für alle Veranstaltungen wird um Anmeldung gebeten per E-Mail an nordstadt@stadtdo.de.

Am 29. April 2025 fand die Auftaktveranstaltung unter dem Titel „Nordstadt stärken – Haus für Haus“ in der Münsterstraße 59 statt: Mit Vorträgen und vielen Beispielbildern, Erfahrungsberichten zweier Immobilieneigentümer und der Möglichkeit, Fragen an die Verantwortlichen zu richten. Die Dokumentation des Info-Abends, 13 MB, PDF steht zum Download bereit.

Die Möglichkeit für eigenen Input gab es zudem bei einer Online-Umfrage vom 29. April bis 30. Juni 2025.

Fragen und Antworten

Was ist eine Gestaltungs- oder städtebauliche Erhaltungssatzung?

Gestaltungs- bzw. Erhaltungssatzungen haben mehrere Ziele: Zum einen geht es darum, das baukulturelle Erbe zu erhalten und wertvolle Architektur zu bewahren. Zum anderen sollen sie den behutsamen, einheitlichen Umgang mit prägenden Elementen des Stadtbilds gewährleisten und so eine Harmonisierung des Gebäudebestandes – einschließlich möglicher Neubauten – herstellen.

Dazu können die Satzungen zum Beispiel Regelungen zur Gestaltung einzelner Bauteile treffen. Das können etwa Fassaden, Fenster und Schaufenster, Türen oder Dächer sein. Auch zur Gestaltung von Werbeanlagen oder dem Erscheinungsbild von Außengastronomie sind Regelungen möglich.

Welches Gebiet betrachtet die Stadterneuerung?

Stilisierte Karte des Südlichen Nordmarktquartiers in der Dortmunder Nordstadt.
Bild: Reicher Haase Assoziierte
Rund um Münsterstraße und Nordmarkt erstreckt sich das Gebiet, für das die Einführung von Gestaltungs- oder städtebaulichen Erhaltungssatzungen geprüft wird.
Bild: Reicher Haase Assoziierte

Für die Prüfung von Gestaltungs- und städtebaulichen Erhaltungssatzungen nimmt die Stadterneuerung das Sanierungsgebiet "Südliches Nordmarktquartier" in den Blick. Die Karte zeigt die genauen Umrisse.

Individuelle Unterstützung und Beratung

Im Südlichen Nordmarktquartier bietet das Quartiersmanagement Nordstadt im Auftrag des Amts für Stadterneuerung allen Immobilieneigentümer*innen kostenlose Beratung an: zu Fördermitteln, Steuervorteilen und Genehmigungspflichten im Sanierungsgebiet und den allgemeinen Perspektiven der Immobilien. Bei Bedarf werden dabei auch der Quartiersarchitekt und ein Statiker eingebunden.

Beauftragt mit der aktuell laufenden Prüfung einer Gestaltungs- und Erhaltungssatzung ist das Planungsbüro Reicher Haase Assoziierte.

Stadt Dortmund - Amt für Stadterneuerung - Nordstadt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Kampstr. 47
44137 Dortmund

Gefördert durch

Logo des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Logo der Städtebauförderung von Bund und Ländern
Logo des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

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