Stadtkasse
Neue EU-Regel: Banken prüfen Empfänger*innen-Namen bei Überweisungen
Seit Oktober 2025 gleichen Banken und Sparkassen bei jeder Überweisung den Empfänger*innen-Namen mit der angegebenen IBAN ab. Diese neue EU-Vorgabe soll den Zahlungsverkehr sicherer machen und Betrug verhindern.
Für Bürger*innen und Unternehmen bedeutet das: Wer künftig eine Überweisung an die Stadt Dortmund oder auch ein Unternehmen oder einen Verein tätigt, sollte den Empfänger*innen-Namen exakt so eintragen, wie er zur IBAN gehört. Nur dann kann die Bank die Zahlung reibungslos ausführen.
Passen Empfänger*innen-Name und IBAN nicht genau zusammen, so erfolgt ein Warnhinweis. Wichtig ist außerdem, immer die Bankverbindung zu verwenden, die im Bescheid oder auf der Rechnung angegeben ist.
DE65 4405 0199 0001 1244 47 | Stadt Dortmund |
---|---|
DE33 4405 0199 0001 0508 18 | Stadt Dortmund |
DE10 4405 0199 0001 0519 11 | Kulturbetriebe Dortmund |
DE14 4405 0199 0001 1257 53 | Stadt Dortmund |
DE34 4405 0199 0001 1647 75 | Dortmunder Sportstätten gGmbH |
DE06 4405 0199 0001 1723 60 | Stadt Dortmund |
DE05 4405 0199 0001 1258 18 | Stadt Dortmund - Friedhöfe Dortmund - |
DE09 4405 0199 0001 2441 83 | Stadtentwässerung Dortmund |
DE38 4405 0199 0001 0543 17 | Wirtschaftsförderung Dortmund |
Was ändert sich konkret?
Banken prüfen nun automatisch, ob der Empfänger*innen-Name zur IBAN passt. Wenn die Angaben voneinander abweichen, kann die Bank die Überweisung stoppen oder zur Klärung zurückgeben. Wer den Namen exakt und die IBAN korrekt angibt, sorgt dafür, dass Zahlungen sicher und ohne Verzögerung ankommen.
Warum gibt es diese Neuerung?
Bisher konnten Betrüger*innen gefälschte Rechnungen oder manipulierte IBANs nutzen, um Zahlungen umzuleiten. Der neue Abgleich von Empfänger*innen-Name und IBAN schließt diese Sicherheitslücke. Gleichzeitig hilft er, Tippfehler schneller zu erkennen und Fehlüberweisungen zu vermeiden.
Ein Tipp: Um sich die manuelle Überweisung ganz zu sparen, besteht alternativ die Möglichkeit, das SEPA-Lastschriftmandat zu nutzen. Damit wird der*die Empfänger*in berechtigt, wiederkehrende Beiträge vom eigenen Konto einzuziehen.
Sie finden weitere Informationen zum Thema Zahlungen unter dortmund.de/stadtkasse.
Weitere Nachrichten














