Politik
Bundestagswahl: Wichtige Infos zu Fristen, Briefwahl und Wahlhelfer*innen
Um die Wahl in der kurzen Zeit vorzubereiten, werden die Fristen per Verordnung verkürzt. Die Gemeinden wurden bereits darüber informiert, dass die Fristen ähnlich wie bei der Neuwahl 2005 geregelt werden. Die Wahlberechtigten in Dortmund erhalten voraussichtlich zwischen dem 20. und 25. Januar 2025 die Wahlbenachrichtigungen, mit denen auch die Briefwahlanträge gestellt werden können. Wenn diese verschickt wurden, informiert die Stadt Dortmund.
Viele Parteien haben ihre Kandidat*innen und Listen bereits für die ursprünglich geplante Wahl im September 2025 aufgestellt. Laut der Bundeswahlleiterin bleiben diese Aufstellungen auch für eine vorgezogene Wahl gültig.
Kandidaturen
Bis zum 20. Januar 2025 können Parteien und Einzelbewerber*innen noch Kandidaturen einreichen. Am 24. Januar 2025 entscheiden bundesweit die Wahlausschüsse darüber, ob diese zugelassen werden.
Wenn Wahlvorschläge abgelehnt werden, können Betroffene Beschwerde einlegen. Am 30. Januar 2025 tagen die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss, um über die Beschwerden zu entscheiden. Erst dann steht fest, welche Kandidat*innen und Parteien auf den Stimmzetteln stehen.
Die endgültige Liste der Kandidierenden für die Bundestagswahl wird voraussichtlich erst am 30. Januar 2025 feststehen. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt und geliefert werden.
Briefwahl
Sobald die Stimmzettel verfügbar sind, können die Briefwahlunterlagen erstellt und verschickt werden. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass die ersten Briefwahlunterlagen frühestens in der ersten Februar-Woche verschickt werden.
Den genauen Beginn der Briefwahl wird die Stadt Dortmund frühestmöglich bekanntgeben. Wenn Briefwahlunterlagen spät beantragt werden, könnte es für die Wähler*innen knapp werden, die Unterlagen rechtzeitig auszufüllen und zurückzuschicken.
Erreichbarkeit des Kommunalen Wahlbüros
Zwischen den Jahren ist das Kommunale Wahlbüro, Königswall 25-27, für Parteien und Wahlvorschlagsträger*innen vor Ort wie folgt erreichbar:
- 23. Dezember, 8 bis 15:30 Uhr
- 24. Dezember, 8 bis 12 Uhr
- 27. Dezember, 8 bis 12 Uhr
- 30. Dezember, 8 bis 15:30 Uhr
- 31. Dezember, 8 bis 12 Uhr
- 2. Januar, 8 bis 17 Uhr
- 3. Januar, 8 bis 12 Uhr