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Wahlen im September: Das sollten die Dortmunder*innen jetzt schon wissen

Ab Mitte August, also noch in den Sommerferien, bekommen die Dortmunder*innen Post von der Stadt: In den Briefkästen landen die Benachrichtigungen für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl am 14. September. Damit alle gut informiert in die Ferien starten können, beantwortet die Stadt schon jetzt wichtige Fragen – und adressiert in diesem Jahr gezielt Erstwähler*innen und Menschen mit Behinderung.

Rund 450.000 Menschen dürfen bei den Kommunalwahlen darüber abstimmen, wer ihre Interessen vertritt. Damit dies möglichst viele tun, wendet sich die Stadt gezielt an spezielle Wähler*innengruppen.

Erste inklusive Info-Veranstaltungen

Neben der speziellen Kampagne Ohne Du kein DO!, um junge Wähler*innen und Erstwähler*innen zu erreichen – über die Sie auch in unserer News mehr erfahren können – informiert die Stadt erstmals auch inklusiv über die Wahlen.

Zwei Veranstaltungen mit Übersetzungen in Gebärdensprache sowie in leichte Sprache richten sich an Menschen mit Sprachschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen sowie an alle, die die Deutsche Gebärdensprache (DGS) verstehen.

Nach einem Auftakt, der bereits im Juni stattgefunden hat, geht es am Mittwoch, 23. Juli, 16:30 bis 18:30 Uhr weiter, und zwar mit einer kostenlosen Veranstaltung im Dietrich-Keuning-Haus. Dabei wird erklärt, wie genau gewählt wird, von der Wahnbenachrichtigung über den Stimmzettel bis zu Unterstützungsangeboten. Interessierte sollten sich bitte vorab anmelden: Anmeldung zur inklusiven Info-Veranstaltung .

Wer und was wird am 14. September 2025 gewählt?

Bei den Kommunalwahlen wählen die Dortmunder*innen

  • den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
  • die Mitglieder des Rates
  • die Vertreter*innen der zwölf Stadtbezirke für die Bezirksvertretungen
  • die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR).

Gleichzeitig dürfen rund 150.000 Menschen den Integrationsrat wählen.

Oberbürgermeister*in kann nur werden, wer mehr als die Hälfte aller Stimmen erhält. Sollte dies niemandem gelingen, folgt zwei Wochen später, am 28. September, die Stichwahl. Dann stehen nur noch die beiden Kandidierenden zur Wahl, die am ersten Wahltag die meisten Stimmen erhalten hatten.

Wer kandidiert als Oberbürgermeister*in?

Der Wahlausschuss entscheidet am Freitag, 11. Juli, über die zugelassenen Kandierenden.

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung kommt ab dem 12. August bei den Dortmunder*innen an. Für Kommunalwahlen und Integrationsrat werden unterschiedliche Wahlbenachrichtigungen verschickt – gewählt werden kann beides aber am gleichen Ort und zur gleichen Zeit.

Wer bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter 0231 50-10931 informieren.

Bis zum 2. September kann auch noch ein Antrag für die Wahl des Integrationsrates gestellt werden.

Wie kann ich schriftlich per Briefwahl wählen?

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Briefwahlantrag. Damit kann man die Briefwahl-Unterlagen für die Hauptwahl am 14. September oder die Stichwahl am 28. September oder für beide Termine zusammen anfordern. Bitte nicht vergessen, den Briefumschlag mit einer 95-Cent-Briefmarke zu frankieren.

Das Kommunale Wahlbüro empfiehlt: Schneller und günstiger ist es, die Unterlagen digital zu beantragen. Dazu einfach den persönlichen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen. Ab Mitte August werden die Briefwahl-Unterlagen dann verschickt. Der Rückversand der Briefwahlunterlagen ans Kommunale Wahlbüro ist dann kostenfrei.

Wann öffnet das Briefwahlbüro?

Ab dem 11. August hat das Briefwahlbüro geöffnet. Dort kann man die Briefwahl-Unterlagen auch ohne vorherigen Antrag persönlich in Empfang nehmen und mit nach Hause nehmen – oder direkt vor Ort wählen.

Das Briefwahlbüro befindet sich am Königswall 25-27.

Öffnungszeiten:

  • montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr
  • donnerstags von 8 bis 18 Uhr
  • freitags von 8 bis 12 Uhr

Wie kann ich Wahlhelfer*in werden?

Mehrere Wahlhelfer sitzen an Tischen in der Berswordt-Halle. Eine Frau wirft ihren Stimmzettel in eine Wahlurne.
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki
Jede Stimme zählt – und damit der demokratische Prozess gesichert ablaufen kann, braucht es auch engagierte Wahlhelfer*innen.
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Bewerben können sich ab sofort Personen ab 16 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen. Die Wahlhelfer*innen erhalten für ihren Einsatz in einem der Dortmunder Wahlräume 100 Euro, Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen 130 Euro. Für die Unterstützung bei der Briefwahl in den Westfalenhallen gibt es 80 Euro.

Das Kommunale Wahlbüro versucht, die Wahlhelfer*innen möglichst wohnortnah einzusetzen. Benötigt werden rund 5.500 Wahlhelfer*innen.

Anmeldungen als Wahlhelfer*in sind online unter dortmund.de/wahlen möglich.

Anmeldungen sind online unter dortmund.de/wahlen möglich. Fragen beantwortet das Kommunale Wahlbüro unter 0231 50-10933.

Kinder, Jugendliche & Familie Inklusion & Menschen mit Behinderung Sicherheit & Ordnung

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