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Selbstbestimmung

Neues Ich: So funktioniert die Geschlechts- und Namensänderung beim Standesamt Dortmund

Den Vornamen und das Geschlecht im Ausweis ändern lassen - das erlaubt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Mehr als 200 Dortmunder*innen haben schon von ihrem Recht Gebrauch gemacht. So läuft die Änderung beim Standesamt ab.

Mit einem Namen leben, der nicht zur Identität passt. Mit "Herr" angesprochen werden, obwohl man sich weiblich fühlt - das war lange Zeit Realität für Emily. Schon eine ganze Weile setzt sich die 36-Jährige daher in Dortmund für die Rechte von trans Personen ein und ist im Vorstand des SLADO e.V.aktiv, dem Dachverband für Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transidente in Dortmund.

Obwohl Emily bereits seit 18 Jahren unter weiblichem Vornamen lebt, war es ihr erst mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz möglich, diesen auch offiziell anerkennen zu lassen. „Am 23. Dezember, dem Tag meiner Namensänderung, werde ich nun jedes Jahr die Korken knallen lassen", berichtet sie.

Nicht nur Emily hat die lang ersehnte Gesetzesänderung direkt genutzt. In Dortmund haben mehr als 200 Personen den Antrag auf Geschlechts- und Namensänderung beim Standesamt ausgefüllt (Stand 21. Januar 2025).

Wenn der Perso nicht zur Person passt

Aber wieso ist eine offizielle Anerkennung des Geschlechts für Betroffene so wichtig? Für Emily, die sich vor 18 Jahren als trans Frau outete, passten wichtige Dokumente und ihr Äußeres nie zusammen. Im Alltag führte das zu zahleichen kuriosen Situationen. „Ich erinnere mich daran, dass ich shoppen war und der Kassierer daraufhin meine Karte sperren lies, weil ich als Frau mit der Bankkarte eines Mannes gezahlt hatte", so Emily.

Mehrmals sei es vorgekommen, dass Kontrolleur*innen die Polizei bei der Ticketkontrolle hinzuzogen, um Emilys Identität zu bestätigen. Nicht nur anstrengend, sondern auch unangenehm für Betroffene. Deshalb waren Emily die offiziellen Unterlagen so wichtig: „Ich bin unheimlich erleichtert und habe den ganzen Tag vor Freude getanzt, als es endlich besiegelt war."

In drei Schritten zur neuen Identität

Wer seinen Vornamen und den Geschlechtseintrag ändern möchte, kann das seit dem 1. August 2024 ganz einfach beim Standesamt melden. Dafür sind drei Schritte nötig.

  • Schritt 1: Den Online-Vordruck, 1 MB, PDF herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und per Post an das Standesamt Dortmund verschicken. Vorname und Geschlecht können, müssen aber noch nicht mitgeteilt werden.
  • Schritt 2: Die drei Monate Bedenkzeit abwarten. Das Standesamt meldet sich in dieser Zeit telefonisch für eine Terminvereinbarung und kurze Beratung.
  • Schritt 3: Unterlagen am Standesamt abholen.

Insgesamt hat man ab der Anmeldung sechs Monate Zeit, um die Erklärung abzugeben. Danach müsste man seinen Änderungswunsch neu anmelden. Sowohl die Anmeldung als auch die Erklärung müssen beim selben Standesamt erfolgen, damit dieses prüfen kann, ob die Fristen eingehalten wurden. Ist die Änderung vollzogen, darf mindestens ein Jahr kein erneuter Antrag gestellt werden.

Geschlechtseintrag und Vornamen selbst bestimmen

Den Vordruck für die Erklärung zur Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags und des entsprechendem Vornamens gibt es online.

Nichtdiskriminierung als Grundrecht

In Emilys Augen ist das Selbstbestimmungsgesetz ein riesiger Schritt für trans Personen, denn schon vor dem Gesetz versuchte sie ihren Namen bei den Behörden anerkennen zu lassen. Ein kostspieliges Unterfangen. Rund 1.800 Euro für zwei Gutachten und einen Anwalt mussten trans Personen damals einplanen. Für Emily war neben den Kosten aber vor allem die psychische Belastung ausschlaggebend, das Verfahren damals aufzugeben: „Für die unabhängigen psychologischen Gutachten wurden erniedrigende Dinge gefordert und abgefragt - kein Mensch sollte sich vor anderen körperlich und seelisch entblößen müssen, um seine Identität anerkennen lassen zu können."

Das erkannte auch der Gesetzgeber. Durch das Selbstbestimmungsgesetz wird nun die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung als garantiertes Grundrecht für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sichergestellt.

Name muss zum Geschlecht passen

Einige Spielregeln müssen Betroffene dennoch beachten. So können Minderjährige nur unter bestimmten Bedingungen den Namens- und Geschlechtseintrag anpassen lassen. Auch Menschen, die nicht in Deutschland geboren wurden, sollten vorab Kontakt zum Standesamt aufnehmen, um sich beraten zu lassen.

Eine Änderung des Namens ohne Änderung des Geschlechtseintrags ist nicht möglich. Bei der Erklärung können die Betroffenen zwar frei wählen, welches Geschlecht sie eintragen lassen möchten, doch der gewählte Vorname muss zwingend zum Geschlecht passen. Der Frauenname „Ute“ kann nicht bei „männlich“ eingetragen werden, bei „weiblich" oder „divers“ aber schon.

Namenswunsch wird wahr

Emily wusste bereits seit ihrem sechsten Lebensjahr, dass es genau dieser Name sein sollte: „Als ich mit sechs vor dem Fernseher das erste Mal den Mädchennamen hörte, rannte ich direkt zu meinen Eltern und bekam eine Ohrfeige für meinen Wunsch. Für mich war damals umso mehr klar: irgendwann heiße ich so!"

Den Wunsch konnte sie sich durch das Selbstbestimmungsgesetz erfüllen und bestärkt jetzt andere trans Personen, es ihr gleich zu tun. In Dortmund folgten viele ihrem Beispiel. Die bisher beantragten Geschlechts- und Namensänderungen schlüsseln sich auf in:

  • männlich in weiblich: 67
  • männlich in divers/ohne Angabe: 13
  • weiblich in männlich: 87
  • weiblich in divers/ohne Angabe: 35

Text: Kira Hibbeln

LSBTIQ*

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