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Neuregelungen

Von A wie Altkleider bis Z wie Zuschuss: Das ändert sich 2025 in Dortmund

Neue Hebesätze, angepasster Mietspiegel, mehr Wohngeld: Mit dem neuen Jahr treten eine Reihe von Änderungen in Kraft. Ein Überblick.

Die Grundsteuer-Hebesätze verändern sich: Ab Januar 2025 gelten unterschiedliche Hebesätze für Eigentümer*innen von Wohngrundstücken und von Geschäftsgrundstücken.

  • Für die Grundsteuer A – also für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke – beträgt der Hebesatz künftig 450 Prozent (bisher: 325 Prozent)
  • Für Nichtwohngrundstücke liegt er bei 1.245 Prozent
  • für Wohngrund bei 625 Prozent

Bislang lag der einheitliche Hebesatz für die Grundsteuer B bei 610 Prozent. Nichtwohngrundstücke, darunter Geschäftsgrundstücke oder gemischt genutzte Grundstücke, werden nach dieser Regelung künftig stärker besteuert. Für Eigentümer*innen von Wohngrund ergeben sich nur moderate Änderungen.

Neuer Mietspiegel für Dortmund

Anfang 2025 tritt in Dortmund ein neuer Mietspiegel in Kraft, der zwei Jahre lang gültig ist. Er bietet einen Überblick über durchschnittliche Mieten in der Stadt – und damit eine gute Orientierung für alle Mieter*innen. Der neue Mietspiegel und ausführliche Infos sind abrufbar unter dortmund.de/mietspiegel.

Mehr Wohngeld

Für viele Menschen steigt ab Januar das Wohngeld. Bundesweit wird mit einer durchschnittlichen Steigerung von 15 Prozent gerechnet, was etwa 30 Euro mehr pro Monat entsprechen würde. Der staatliche Zuschuss für Menschen mit geringem Einkommen wird alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und Preisen angepasst. Daraus kann sich auch ergeben, dass es mehr Menschen gibt, die erstmals Anspruch auf Wohngeld haben. Auf der Seite des Amt für Wohnen finden Sie Informationen sowie zum Beispiel den Wohngeldrechner, mit dem Sie feststellen können, ob Sie einen Anspruch haben. Falls ja, können Sie das Rechenergebnis gleich als Antrag bei der Stadt einreichen. Im vergangenen Jahr bezogen rund 9.500 Menschen in Dortmund Wohngeld.

Änderung beim Unterhaltsvorschuss

Ab dem 1. Januar wird auch der Unterhaltsvorschuss erhöht. Die genauen Beträge finden sich in Kürze auf der Website der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes. Derzeit gibt es noch keine Entscheidung zur geplanten Kindergelderhöhung, die weitere Auswirkungen auf den Unterhaltsvorschuss hat. Bescheide mit den neuen Unterhaltsvorschussbeträgen ab Januar 2025 gehen zunächst nicht von einer Erhöhung des Kindergeldes aus. Sollte es doch noch kommen, folgt ein weiterer Bescheid mit einer erneuten Anpassung.

Reform des Namensrechts

Ab Mai 2025 gibt das Namensrecht neue Möglichkeiten bei Doppelnamen. Ehepaare können künftig einen gemeinsamen Doppelnamen wählen, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten – ganz unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen. Das Namensrecht soll sich damit an alle Familienmodelle anpassen. Mehr als zwei Einzelnamen können jedoch nicht aneinandergehängt werden.

Digitales Passfoto

Ebenfalls ab Mai sollen Bürger*innen beim Antrag auf einen neuen Personalausweis oder Reisepass kein analoges Passfoto mehr mitbringen. Ersetzt wird das Stück Papier durch ein digitales Passfoto, das im Amt von einem Fotoautomaten oder bei einem zertifizierten Fotografen erstellt wird.

Führerschein-Umtausch

Bis zum 19. Januar müssen alle Personen ihren Führerschein umtauschen, die 1971 oder später geboren sind und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Wer seine Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Auch kaputte Altkleider nicht im Restmüll entsorgen

Für Altkleider gelten ab Januar neue europaweite Regeln. Sie dürfen nur noch über Altkleidercontainer entsorgt werden. Das gilt auch für kaputte oder verschlissene Kleidung, Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien. Ziel der EU-Verordnung ist es, dass Textilien recycelt und nicht mit dem Restmüll verbrannt werden.

Strom- und Gaspreise steigen an

Ab Januar steigt die Höhe der Stromumlagen um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde auf insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an. Der Grund dafür ist eine veränderte Netznutzung. Regionen, in denen besonders viel erneuerbarer Strom produziert wird, wurden bisher durch hohe Verteilnetzentgelte überproportional belastet, da sie die Kosten zu tragen hatten, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien anfielen. Hinter der höheren Stromumlage steckt die Absicht, diese Kosten jetzt bundesweit und somit gerechter zu verteilen.

Auch Gas-Kund*innen müssen aus zwei Gründen und je nach Anbieter mit höheren Preisen rechnen. Die Gasnetzentgelte erhöhen sich, weil die Nachfrage nach Gas insgesamt rückläufig ist, gleichzeitig aber die Wartungs- und Leitungskosten für die Betreiberfirmen nicht sinken und auf alle Kund*innen umgelegt werden können. Ebenfalls steigt der CO2-Preis nach Plan von 45 auf 55 Euro pro Tonne an. Der stetig steigende CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß reduzieren. Dies wirkt sich nicht nur auf den Preis von Erdgas aus. Auch Heizöl, Benzin und Diesel werden teurer. Die Stadt Dortmund entwickelt derzeit einen Energienutzungsplan und wird im kommenden Jahr die kommunale Wärmeplanung beschließen. Denn es ist absehbar, dass alternative Wärmeversorgung (z.B. mit Fernwärme oder der Wärmepumpe) sich perspektivisch immer mehr auszahlen wird.

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