Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Aufgabengebiet „Anspruchsverfolgung in der Unterhaltsvorschusskasse"

Im Jugendamt der Stadt Dortmund ist im Bereich der „Wirtschaftlichen Fachdienste und Kindschaftsrecht“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle mit 50 % als
Sachbearbeiter*in (m/w/d)
im Aufgabengebiet „Anspruchsverfolgung in der Unterhaltsvorschusskasse"
zu besetzen.
Die Tätigkeit ist nach Entgeltgruppe 9c TVÖD-V bzw. Besoldungsgruppe A 9 / A 10 LBesG NRW bewertet.
Mit über 800 Mitarbeiter*innen zählen wir als Jugendamt zu den größten Fachbereichen der Stadtverwaltung Dortmund. Jährlich werden für rund 8.000 Kinder Unterhaltsvorschuss-leistungen gezahlt. Das jährliche Budget hierfür liegt bei ca. 23,5 Mio. €.
Die Abteilung Unterhaltsvorschusskasse im Jugendamt ist zuständig für die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben oder geschieden sind und in Fällen, in denen ein Elternteil nicht in der Lage ist, ausreichenden Unterhalt zu leisten. Ihr Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass Kinder nicht unter finanziellen Schwierigkeiten leiden, indem sie einen Vorschuss auf den Unterhalt erhalten, den sie von ihrem anderen Elternteil erhalten sollten.
Die Abteilung, die für Rückforderungen im Zusammenhang mit Unterhaltsvorschuss zuständig ist, kümmert sich um die rechtlichen Aspekte und Prozesse, die erforderlich sind, um Gelder zurückzufordern, die bereits an berechtigte Familien ausgezahlt wurden. Ihr Hauptaugenmerk liegt darauf, sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel korrekt verwendet und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückgefordert werden, wenn bestimmte Bedingungen nicht mehr erfüllt sind. Diese Abteilung überprüft die Ansprüche sorgfältig, initiiert Rückforderungsverfahren, wenn notwendig, und koordiniert rechtliche Schritte, um sicherzustellen, dass staatliche Mittel verantwortungsvoll verwaltet werden.
Aufgaben
- Auswertung der Berichte bzw. Niederschriften der Vollziehungsbeamt*innen und Entscheidungsfindung für die Einleitung geeigneter Beitreibungsmaßnahmen
- Bearbeiten von Forderungspfändungen aller Art
- Einleitung des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft für privatrechtliche Forderungen
- Beantragung richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse
- Sicherung von Forderungen durch die Eintragung von Zwangsvollstreckungsverfahren
- Verhandlungen mit Zahlungspflichtigen und Erteilen von Auskünften
- Titelerwirkungen/ Titelumschreibungen
- Drittschuldnerklagen
- Vollstreckungsgegenklagen
- Prozessvertretung vor dem Amtsgericht/Arbeitsgericht
- Geltendmachung privatrechtlicher Forderungen im Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren
- Rückgriff gegen Erb*innen
Im Zuge einer Neustrukturierung innerhalb des Teams "Unterhaltsvorschusskasse" werden die Aufgabenschwerpunkte zukünftig neu ausgerichtet.
Ihr Profil
- Beamt*innen der Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des 1. Einstiegsamtes des nichttechnischen Dienstes
- Verwaltungsfachangestellte und Beschäftigte mit erfolgreichem Abschluss des Verwaltungslehrgangs II
- Beschäftigte mit laufender oder zugesagter Teilnahme am Verwaltungslehrgang II
- Bewerbungen von Beschäftigten, die von der Prüfungspflicht befreit sind und vergleichbare Kenntnisse erworben haben, sind ebenfalls erwünscht
- Alternativ: abgeschlossenes Studium in Jura (FH/Bachelor), Rechtswissenschaften (1. Staatsexamen) oder Betriebswirtschaftslehre/Wirtschaftswissenschaften (FH/Bachelor)
Die Eingruppierung für Bewerber*innen mit abgeschlossenem Jura-, Rechtswissenschaften- oder Wirtschaftsstudium erfolgt in die entsprechende Entgeltgruppe des TVöD-V mit Zulage nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V ab dem ersten Monat sowie der Verpflichtung, den Verwaltungslehrgang II alsbald nachzuholen.
Die Aufgabenwahrnehmung im Sachgebiet „Anspruchsverfolgung in der Unterhalts-vorschusskasse“ erfordert fundierte Kenntnisse insbesondere des Unterhalts-vorschussgesetzes, des Zivilrechtes, des Jugendhilfe- und Sozialrechtes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete, bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.
Verbindliches Auftreten vor Gericht und gegenüber Rechtsvertretungen sowie besonderes Einfühlungsvermögen gegenüber den Bürger*innen ist Voraussetzung.
Bewerber*innen müssen selbständig und verantwortlich handeln können. Sensibilität, besondere Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zu systematischem Denken und Handeln ist unverzichtbar.
Benefits
- unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer attraktiven Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V bzw. Zulage nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V oder Besoldungsgruppe A 9 / A 10 LBesO NRW
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- einen sicheren Arbeitsplatz
- Angebote zur Weiterqualifizierung und Gesundheitsförderung
- Professionelle Arbeitsgeräte (Laptop zur beruflichen Nutzung)
- Dienstfahrrad-Leasing möglich
- Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- Betriebliche Altersvorsorge
- Geregelte Arbeitszeiten mit flexiblen Modellen (wöchentlich bis zu 40% mobile Arbeit möglich)
- Tarifkonformer Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr (Vollzeit)
Bewerbungshinweise
Neugierig?! Rufen Sie gerne an.
Wir beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen einen Einblick in Ihre künftigen Aufgaben. Eine Hospitation ist selbstverständlich möglich.
Für fachliche Fragen zu der Tätigkeit im Aufgabengebiet „Unterhaltsvorschuss“ stehen Ihnen die stellvertretende Teamleiterin, Frau Dirks, unter der Telefonnummer 0231/50-29894 sowie die bisherige Teamleiterin, Frau Kölling, unter der Telefonnummer 0231/50-23662 gerne zur Verfügung.
Für Fragen bzgl. der Ausschreibung sowie der Anwendung des Onlineportals steht Ihnen die zuständige Personalmanagerin, Frau Birkhäuser, unter der Durchwahl 24649 gerne zur Verfügung.
Arbeitgeberin Stadt Dortmund
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Aufgaben in Teilzeittätigkeit wahrzunehmen. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung kann – orientiert an den dienstlichen Erfordernissen – vereinbart werden.
Die Stadt Dortmund ist Trägerin des Prädikats Total E-Quality – Engagement für Chancengleichheit und Diversity. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Schwerbehinderten sind ebenso erwünscht.
Wir sind eine welt- und kulturoffene Stadt. Es entspricht unserem Selbstverständnis, allen Menschen in der Stadt gleiche Teilhabe und Chancen auf allen Ebenen der Gesellschaft zu ermöglichen. Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und der Umgang mit Interkulturalität sind daher notwendige und unverzichtbare Elemente unseres Verwaltungshandelns. Wir erwarten daher von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie sich mit dieser Zielsetzung identifizieren.
Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie diese bis zum 27.07.2025 über unsere Karriereseite (dortmund.de/karriere) online einreichen. Die Erfassung per E-Mail oder Post übersandter Bewerbungen ist grundsätzlich nicht möglich.
Wir bitten zu beachten, dass Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens oder Ihrer persönlichen Teilnahme am Auswahlverfahren entstehen, leider nicht übernommen werden können.
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.
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